Ab dem 1. Januar 2025 wird voraussichtlich eine wichtige Änderung des tschechischen Mehrwertsteuergesetzes wirksam, die erhebliche neue Verpflichtungen für Unternehmen mit sich bringt, welche ausserhalb der Europäischen Union gegründet wurden und in der Tschechischen Republik mehrwertsteuerpflichtig sind. Diese Änderung umfasst zwei wesentliche Anforderungen, die Nicht-EU-Unternehmen bis Ende Februar 2025 erfüllen müssen.
Die neuen Verpflichtungen im Überblick:
Fristen für die Einhaltung:
Die Frist für beide Verpflichtungen ist der 28. Februar 2025.
Unternehmen, die die neuen Verpflichtungen nicht erfüllen, müssen mit Sanktionen rechnen:
PwC bietet umfassende Unterstützung bei der Erfüllung beider Verpflichtungen:
Empfehlung:
Wir empfehlen, sich frühzeitig auf diese neuen Anforderungen vorzubereiten, um mögliche Strafen zu vermeiden. Sollten Sie Unterstützung benötigen oder eine Beratung wünschen, wenden Sie sich bitte an unsere Experten Michaela Vrana oder Sarka Horvathova bei PwC Tschechische Republik.
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