Die Transformation der polnischen Wirtschaft, die mit der Änderung des politischen Systems einsetzte, machte die Anpassung der polnischen Rechnungslegungsgrundsätze an die Erfordernisse der Marktwirtschaft notwendig. Hier markierte die Verordnung des Finanzministeriums von 1991 zu den Rechnungslegungsgrundsätzen den Wendepunkt. Von diesem Zeitpunkt an waren alle Unternehmen, die vollständige Bücher führen, zur Anwendung der dort niedergelegten Grundsätze verpflichtet. Im Laufe der Zeit wurden diese Grundsätze immer mehr den Bestimmungen der IV. Richtlinie der Europäischen Union angepasst, in der u.a. einer der wesentlichen Grundsätze der Buchführung genannt wird: die genaue und wahrheitsgetreue Wiedergabe des Bildes eines Unternehmens. In Polen wurde dieser Grundsatz 1994 mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Rechnungslegung, das bis heute das maßgebliche Dokument zur Buchführung in Polen ist, verankert.

Seit der Verabschiedung dieses Gesetzes wurde es mehrmals geändert, um es an die Anforderungen des internationalen Standards und die Erwartungen der Leser von Jahresabschlüssen anzupassen. Heute bildet es zusammen mit drei inländischen Rechnungslegungsstandards und zahlreichen detaillierten Erlassen mit spezifischen Bestimmungen die gesamten Rechnungslegungsregularien in Polen.