Implementierung und Prüfung von Risikomanagementsystemen

Das Risikomanagement innerhalb eines Unternehmens erlangt eine immer größere Bedeutung, so verpflichten z.B. die in Deutschland eingeführten Vorschriften des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) die gesetzlichen Vertreter einer deutschen Aktiengesellschaft dazu, ein Risikofrüherkennungssystem einzurichten, mit dem bestandsgefährdenden Entwicklungen rechtzeitig erkannt werden können. Da diese Vorschrift auf den gesamten Konzern anzuwenden ist, ergeben sich hieraus häufig auch entsprechende Anforderungen für die jeweiligen polnischen Tochtergesellschaften.

Entsprechendes gilt in einigen Unternehmen aufgrund der neuesten Entwicklung amerikanischer Corporate Governance(Sarbanes-Oxley Act 404).

Wir können Ihnen darüber hinaus Beratungsleistungen bei der Identifikation und Bewertung von strategischen, finanziellen, betrieblichen und EDVtechnischen Risiken (einschließlich Datenschutz) anbieten.


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