Steuerberatung

Die Steuerlast selbst ist ein bedeutendes Kostenelement aller Unternehmen, die sich allerdings mit gut durchdachten rechtlichen Strukturen vermindern lässt. Viel Schaden kann in Unternehmen auch durch Fehlinterpretation steuerrechtlicher Vorschriften entstehen. Um Ihnen bei der Steueroptimierung helfen zu können, steht PwC mit einer Steuerabteilung von mehr als hundert Steuerberatern gerne zu Ihrer Verfügung.

Unsere Steuerabteilung bietet Ihnen durch die German Business Group mehr als nur die klassische Steuerberatung an: Durch mehrjährige internationale und nationale Erfahrung können unsere deutschsprachigen Steuerexperten Sie in allen Fragen der Besteuerung mit hochwertigen und komplexen Steuerdienstleistungen unterstützen.

Unsere Dienstleistungen erstrecken sich auf sämtliche Gebiete des Steuerrechts und werden immer an die individuellen Vorstellungen und Eigenschaften unserer Mandanten angepasst.

 

Unser Leistungsumfang:

  • Steuerliche Beratung bei Investitionsvorhaben durch Unternehmen aus dem deutschsprachigen Raum in Ungarn;
  • Beratungsdienstleistungen zum Thema Steueranreize und Fördermittel sowie Erstellung der Anträge und Bewerbungsunterlagen;
  • Ausarbeitung steuerlich effektiver Strategien bei Umwandlungen;
  • Beratung zu internationalen Umstrukturierungen sowie der Gestaltung von regionalen Zentralen in Ungarn;
  • Beratung zur Verrechnungspreisbildung und zur Erstellung der rechtmäßigen Dokumentation;
  • Durchführung von umfassenden Due Diligence Prüfungen sowie Steuerprüfungen einzelner Steuerarten;
  • Unterstützung bei der Erstellung sowie der Überprüfung von Steuererklärungen aller Steuerarten;
  • Mandantenvertretung und -unterstützung bei steuerlichen Außenprüfungen einschließlich Erstellung von Bewilligungen und Vertretung vor Gericht;
  • Umsatzsteuerliche und zollrechtliche Beratung;
  • Beratung bezüglich einkommensteuerlicher bzw. sozialversicherungsrechtlicher Aspekte von grenzüberschreitenden Entsendungen;
  • Überprüfung, Optimalisierung der Entsendungs- bzw. Entgeltstruktur von Mitarbeitern sowohl in steuerlicher als auch in arbeitsrechtlicher Hinsicht;
  • Erstellung von vierteljährlichen Vorauszahlungskalkulationen bzw. jährlichen Einkommensteuererklärungen;
  • Unterrichtung der Mandanten über wichtige Gesetzänderungen sowie die relevanten Rechtsnormen;
  • Nationale und internationale Schulung und Seminare zu spezieller Themenstellung;
  • Vergütungsberatung und Human Resources Beratung einschließlich Analyse und Entwicklung von Vergütungs- und Anreizsystemen.