Die entsprechende Beschlussfassung erfolgte am 4. Juni im Finanzausschuss.
Die Pendlerpauschale wird mit Wirksamkeit ab 1. Juli 2008 um ca.15 Prozent angehoben, die Erhöhung ist derzeit befristet bis Ende 2009.
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| Große Pendler-pauschale | Arbeitsplatz mehr als 2 km entfernt; Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar | 2-20 km
20-40 km
40-60 km
über 60 km | EUR 297,--
EUR 1.179,--
EUR 2.052,--
EUR 2.931,-- | EUR 342,--
EUR 1.356,--
EUR 2.361,--
EUR 3.372,-- |
| Kleine Pendler-pauschale | Arbeitsplatz mehr als 20 km entfernt; Benützung öffentlicher Verkehrsmittel möglich und zumutbar | 20-40 km
40-60 km
über 60 km | EUR 546,--
EUR 1.080,--
EUR 1.614,-- | EUR 630,--
EUR 1.242,--
EUR 1.857,-- |
Das steuerfreie Kilometergeld wird ebenfalls, befristet vom 1. Juli 2008 bis Ende 2009 von derzeit 37,6 Cent auf 42 Cent pro Kilometer, angehoben - Motorräder bis 250 cm3 auf 14 Cent, Motorräder ab 250 cm3 auf 24 Cent.
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass bei Auszahlung von Kilometergeldern an Dienstnehmer der arbeitsrechtliche Anspruch sich nach wie vor nur nach den Regelungen des Dienstvertrages, einer Betriebsvereinbarung oder des Kollektivvertrages richtet. Arbeitsrechtlich erfolgt keineswegs eine automatisierte Anpassung an den steuerlichen Höchstwert.
Verfasserin: Waltraud Niederleithner
6. Juni 2008
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