Tax Newsletter: Energieabgabenvergütung 2002 bis 2003 weiterhin gemeinschaftswidrig – offene Rechtsmittel zurückziehen

Obwohl für die Jahre 2002 und 2003 das Energieabgabenvergütungsgesetz dahin gehend geändert wurde, dass die Einschränkung des Vergütungsanspruches auf Produktionsbetriebe beseitigt worden ist, stellt nach Auffassung der Europäischen Kommission die Energieabgabenvergütung auch in geänderter Form eine nicht zulässige staatliche Beihilfe dar. Aufgrund des Vertrauensschutzes wurde jedoch keine Rückforderung der an Unternehmen bereits ausbezahlten Energieabgabenvergütung verlangt.

Mit BGBl I 2004/92 wurde für nach dem 30. Juli 2004 gestellte Anträge betreffend die Jahre 2002 und 2003 eine gemeinschaftsrechtskonforme Regelung erlassen. Dennoch lässt sich aus der Entscheidung des VwGH vom 30. Jänner 2007 (2004/17/0078) ableiten, dass auch diese Novelle das Durchführungsverbot nicht beseitigen konnte. Daher bleibt die Gewährung einer Energieabgabenvergütung für die Jahre 2002 und 2003 weiterhin rechtswidrig.

Im Hinblick auf die jüngere Rechtsprechung sollten daher anhängige Berufungen oder Beschwerden unverzüglich zurückgezogen werden.

Verfasser: Siegbert Nagl, Thomas Katzmayr

7. Mai 2007

Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PwC Betreuer oder an die unten angegebene Kontaktadresse:

Erdbergstraße 200
1030 Wien
Tel.: + 43 1 501 88-0
E-Mail: tax.wien@at.pwc.com


Zurück zum Tax Newsletter Index



© 2007-2008 PricewaterhouseCoopers. Alle Rechte vorbehalten. Mit PricewaterhouseCoopers wird das Netz der Mitgliedsunternehmen von PricewaterhouseCoopers International Limited bezeichnet. Jedes Mitgliedsunternehmen ist eine eigenständige und unabhängige juristische Person.
Accessibility information Skip navigation Countries online