Tax Newsletter : Quotenausschluss – Art und Zeitpunkt der Einreichung der Steuererklärung sind entscheidend

Durch einen Steuerberater vertretene Steuerpflichtige, kommen in den Genuss der sogenannten „Quotenregelung“. Steuererklärungen können dadurch wesentlich später bzw. müssen nicht innerhalb der allgemeinen, kürzeren Fristen eingereicht werden. Für steuerlich nicht Vertretene gilt je nach Einreichung in Papier- oder elektronischer Form der 30. April bzw. 30. Juni des Folgejahres als fristgerechte Abgabe der Steuererklärungen.

Zu einem Ausschluss aus dieser Quotenregelung kommt es allerdings, wenn einzelne Abgabenerklärungen für das Jahr 2006 nach dem 30. September 2007 vom Steuerpflichtigen in Papierform eingebracht werden. Als Konsequenz fällt der Steuerpflichtige im nächsten Veranlagungsjahr (2007) nicht mehr unter die günstige Quotenregelung, sondern es gelten für ihn die allgemeinen, wesentlich kürzeren (½ Jahr statt 1½ Jahre) Fristen zur Einreichung.

Um einen Ausschluss von der Quotenregelung zu vermeiden, sollte der Steuerpflichtige alle Steuererklärungen 2006 entweder

  • in Papierform bis 30. September 2007 oder
  • über FinanzOnline selbst oder durch seinen Steuerberater
einreichen.

Zu beachten ist, dass sämtliche Abgabenerklärungen via FinanzOnline eingereicht werden müssen. Wird nach dem 30. September 2007 ein Teil der Erklärungen via FinanzOnline und ein anderer Teil in Papierform eingereicht, gilt die gesamte Steuererklärung als in Papierform eingereicht.

Ab dem Veranlagungsjahr 2007, das heißt bei Einreichung der Steuererklärungen in 2008, ist eine Einreichung der Erklärungen generell nur noch elektronisch möglich. Ausgenommen davon sind natürlich Erläuterungen und Erklärungen, für die derzeit keine elektronische Einreichung möglich ist (z.B. Kraftfahrzeugsteuererklärung).

Um einen Quotenausschluss und einen zeitlichen Nachteil zu vermeiden, sollten Sie sämtliche Steuererklärungen in Hinkunft elektronisch einreichen. Gerne sind wir Ihnen bei der Übermittlung behilflich.

Verfasserin: Isabelle Dorda

6. September 2007

Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PwC Betreuer oder an die unten angegebene Kontaktadresse:

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1030 Wien
Tel.: + 43 1 501 88-0
E-Mail: tax.wien@at.pwc.com


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