Für im Jahr 2006 in den EU-Mitgliedstaaten angefallene abzugsfähige Vorsteuern kann bis spätestens 30. Juni 2007 bei den jeweiligen Landesbehörden eine Vorsteuererstattung beantragt werden. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die vollständig ausgefüllten Anträge samt Beilagen bei den zuständigen Behörden eingelangt sein. Das Aufgabedatum des Antrags ist für die fristgerechte Einreichung unerheblich.
Weiters ist zu beachten, dass die Originalbelege (Originalrechnungen, aus denen der Vorsteuerabzug geltend gemacht werden soll; aktuelle Unternehmerbescheinigung) dem Antrag beigeschlossen werden müssen.
Verfasser: Christian Strohschneider
16. Mai 2007
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