Tax Newsletter: Lohnsteuerwartungserlass 2007

Vor kurzem hat das Bundesministerium für Finanzen den Lohnsteuerwartungserlass 2007 veröffentlicht. Im Zuge des Wartungserlasses werden gesetzliche Neuerungen sowie die aktuelle Rechtsprechung in die bestehenden Lohnsteuerrichtlinien (LStR 2002) eingearbeitet. Auch im Sozialversicherungsgesetz soll es zu Änderungen kommen. Im Folgenden stellen wir Ihnen die wesentlichen Eckpunkte der Neuregelungen vor:

Im Lohnsteuerwartungserlass 2007 wird klargestellt dass Autobahnvignetten, die im Rahmen einer Betriebsveranstaltung an Mitarbeiter gewährt werden, zu den steuerfreien Sachzuwendungen (Grenze: € 186 pro Kopf und Jahr) zählen und nicht als steuerpflichtiges Sachgeschenk behandelt werden. Weiters wird festgehalten, dass zu den Aufwendungen, die vom amtlichen Kilometergeld abgedeckt werden, auch die Kosten eines Navigationsgeräts zählen.

Im Zusammenhang mit Teilzeitbeschäftigten wird festgehalten, dass der mit 1. Jänner 2008 erstmals anzuwendende Mehrarbeitszuschlag nicht den allgemeinen steuerlichen Vergünstigungen für Überstundenzuschläge unterliegt.

Zukünftig soll auch ein Fahrrad-Kilometergeld als Werbungskosten steuerlich abzugsfähig werden und nicht mehr nur der privaten Lebensführung zuzurechnen sein. Die Finanzverwaltung sieht dabei keine Bedenken, wenn für die berufliche Nutzung des privaten Fahrrades ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten ein Kilometergeld in Höhe von € 0,24 pro Kilometer (Grenze: € 480 pro Jahr) als Werbungskosten angesetzt wird.

Grundsätzlich sind die LStR 2002 in der Fassung des Wartungserlasses 2007 ab dem 1. Jänner 2008 anzuwenden.

Abseits des Lohnsteuerwartungserlasses 2007 sollen die Krankenversicherungsbeiträge ab dem 1. Jänner 2008 für alle Berufsgruppen einheitlich in einer Höhe von 7,65% (Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil) gestaltet werden. Im ASVG-Bereich führt dies zu einer Erhöhung um 0,15 Prozentpunkte. Bei Angestellten wird die Erhöhung gleichmäßig auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer verteilt. Bei Arbeitern hat der Arbeitgeber die gesamte Erhöhung zu tragen. Im Rahmen der gewerblichen Sozialversicherung ergibt die Angleichung eine Senkung des Beitragssatzes um 1,45 Prozentpunkte.

Verfasser: Christian Gatterer

20. Dezember 2007

Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PwC Betreuer oder an die unten angegebene Kontaktadresse:

Erdbergstraße 200
1030 Wien
Tel.: + 43 1 501 88-0
E-Mail: tax.wien@at.pwc.com

Zurück zum Tax Newsletter Index



© 2007-2008 PricewaterhouseCoopers. Alle Rechte vorbehalten. Mit PricewaterhouseCoopers wird das Netz der Mitgliedsunternehmen von PricewaterhouseCoopers International Limited bezeichnet. Jedes Mitgliedsunternehmen ist eine eigenständige und unabhängige juristische Person.
Accessibility information Skip navigation Countries online