Tax Newsletter: Neues DBA mit Dänemark

Das neue Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Dänemark ist am 27. März 2008 in Kraft getreten und ist ab dem Jahr 2009 anzuwenden.

Folgende wesentlichen Änderungen ergeben sich im Vergleich zum bisherigen Abkommen:

  • Die Quellensteuer für Dividenden wird generell von 10% auf 15% angehoben. Dividenden an Nutzungsberechtigte, die unmittelbar zu mindestens 10% beteiligt sind, werden jedoch von der Quellensteuer ausgenommen.
  • Lizenzen unterliegen nun keiner Quellensteuer mehr.
  • Neu geregelt werden Gewinne im Zusammenhang mit Containern im Seeschiff- und Luftfahrzeugtransport. Diese werden nur in jenem Vertragsstaat besteuert, in dem sich der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung des Transportunternehmens befindet.
  • Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen werden nun in einem eigenen Artikel (OECD-Musterabkommen konform) geregelt.
  • Weiters werden auch Einkünfte im Zusammenhang mit Tätigkeiten von vorbereitenden Untersuchungen bei der Erforschung oder der Förderungen von Erdöl und Erdgas (Kohlenwasserstoffen) in einem eigenen Artikel geregelt.
  • Hinsichtlich Zahlungen der Sozialversicherung wird das Besteuerungsrecht nur dem auszuzahlenden Staat zugeteilt. Hinsichtlich Ruhegehälter, Renten und ähnlichen Vergütungen bleibt das Besteuerungsrecht dem auszuzahlenden Staat erhalten, wenn die Person ins Ausland übersiedelt.
  • Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung verwendet Österreich weiterhin grundsätzlich die Befreiungsmethode. Dänemark wechselt jedoch von der Befreiungsmethode zur Anrechnungsmethode.
Verfasser: Wolf-Dieter Straussberger
29. April 2008

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