Die Europäische Kommission hat Österreich förmlich dazu aufgefordert, die Rechtsvorschriften im Bereich der Umsatzsteuer binnen zwei Monaten zu ändern.
Konkret geht es dabei um die Einbeziehung des Betrages der Normverbrauchsabgabe in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer bei der Lieferung von Kraftfahrzeugen. Die Kommission vertritt die Ansicht, dass die Zulassungssteuer (NoVA) nicht in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer einfließen dürfe, da dieser einmalige Betrag nicht als Entgelt für die Lieferung des Kraftfahrzeuges anzusehen ist. Der eigentliche Grund für die Entrichtung dieser Abgabe liegt in der Erlangung der Zulassung des Fahrzeuges. Des Weiteren stellt dieser Betrag für den Autohändler nur einen durchlaufenden Posten dar, den der Lieferant des Fahrzeuges im Namen und für Rechnung des Fahrzeugkäufers verauslagt hat.
Sollte Österreich dieser Forderung nicht Folge leisten, droht eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof.
Verfasserin: Martina Zwickl
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