Laut Information des Bundesministeriums für Finanzen wurde der Verordnungsentwurf, der die Senkung der Umsatzgrenze für die Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung ab 2008 von 100.000 Euro auf 30.000 Euro vorsah (siehe PwC Tax Newsletter vom 19. Oktober 2007), nicht umgesetzt.
Die Pflicht zur Einreichung der Voranmeldung besteht daher wie bisher, sobald die Umsätze eines Unternehmers im vorangegangenen Wirtschaftsjahr EUR 100.000 überstiegen haben.
Verfasser: Franz Sethy
25. Jänner 2008
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