Tax Newsletter: Kinderreiche Familien können ab Jänner 2008 mehr Familienbeihilfe erwarten! Gesetzesentwurf zur Novellierung des FLAG 1967

Die Regierungsvorlage sieht die Förderung von kinderreichen Familien vor. Es ist geplant, dass ab 1. Jänner 2008 die Familienbeihilfe durch eine Erhöhung der Geschwisterstaffelung für das dritte, vierte und jedes weitere Kind angehoben wird. Bisher wurde ab dem dritten Kind ein Zuschlag von monatlich EUR 25,50 pro Kind gewährt. Ab nächstem Jahr sollen für das dritte Kind ein Zuschlag zur Familienbeihilfe von EUR 35 und für das vierte und jedes weitere Kind ein Zuschlag von EUR 50 pro Monat zustehen.
Gleichzeitig wird die Einkommensgrenze des anspruchsberechtigten Elternteils und seines im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten oder Lebensgefährten
zur Gewährung des Mehrkindzuschlags auf EUR 55.000 angehoben (vormals das Zwölffache der monatlichen Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung, d.h. im Jahr 2007 sind dies EUR 46.080).

Darüber hinaus sieht der Gesetzesentwurf vor, dass die Einkommensgrenze der Studierenden von jährlich EUR 8.725 auf EUR 9.000 angehoben wird. Dies entspricht einer Erhöhung von etwas mehr als 3%. Auch arbeitssuchende Jugendliche, für die noch Familienbeihilfe bezogen wird, sollen künftig geringfügige Einkünfte erzielen dürfen, ohne dass der Anspruch auf die Familienbeihilfe wegfällt.

Verfasserin: Sabine Gassner

25. Oktober 2007

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