Im Zuge der Kundmachung des Budgetbegleitgesetzes 2007 am 23. Mai, treten einige Änderungen im Abgabenrecht mit dem Tag der Kundmachung am 24. Mai bzw. noch während des Veranlagungszeitraumes 2007 in Kraft. Die wichtigsten Änderungen haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst:
Einkommensteuer:
Die Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen wird neu eingeführt und ist für solche Wirtschaftsjahre erstmalig anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2007 beginnen. Für Regelwirtschaftsjahre ist die Wertpapierdeckung daher erstmalig am 31. Dezember 2008 erforderlich. Ansprüche aus Rückdeckungsversicherungen können auf das erforderliche Deckungsausmaß angerechnet werden, sofern diese nicht bereits andere Ansprüche besichern. Die zulässigen Wertpapiere werden auf solche von Emittenten aus dem EU- bzw. EWR-Raum und auf Anteilsscheine an Immobilienfonds ausgedehnt.
Die Pendlerpauschalbeträge werden ab dem 1. Juli um ca. 10 % angehoben.
Körperschaftsteuer:
Durch das Budgetbegleitgesetz 2007 kommt es zu einer Neuregelung im Bereich eines gesellschaftsrechtlich bedingten Forderungsverzichts eines Gesellschafters gegenüber einer Kapitalgesellschaft. Bisher wurden solche Forderungsnachlässe aufgrund nichtwerthaltiger Forderungen bei der Kapitalgesellschaft steuerneutral auf die Kapitalrücklage verbucht. Nunmehr führt der nicht werthaltige Teil auf Ebene der Kapitalgesellschaft zu einem steuerpflichtigen Ertrag. Die Neuregelung ist für Forderungsverzichte anzuwenden, die nach dem 23. Mai 2007 durchgeführt wurden.
Umsatzsteuer:
Leistungen im Zusammenhang mit der Verwaltung von Investmentfonds (ausgenommen Sondervermögen nach dem Investmentfonds- bzw. Immobilien-Investmentfondsgesetz) werden in den Kreis der Katalogleistungen aufgenommen und sind somit am Ort des Empfängers steuerpflichtig. Diese Regelung ist bereits mit Stichtag 24. Mai in Kraft getreten.
Bei der Lieferung oder Leistung in Zusammenhang mit Altmetallteilen, solchen Abfallstoffen, Schrott u.Ä. kommt es zum Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger, sofern der Empfänger ein Unternehmer ist. Eine entsprechende Verordnung ist gerade im Entwurf und soll für Umsätze Anwendung finden, die nach dem 30. Juni 2007 ausgeführt werden.
Für Umsätze, die nach dem 30. Juni 2007 ausgeführt werden, gilt in den Gebieten Jungholz und Mittelberg aufgrund der Anhebung in Deutschland ein Steuersatz in Höhe von 19 %.
Bei der Beförderung oder Versendung von Gegenständen in Drittländer, die nach dem 30. Juni stattfindet, kann der Ausfuhrnachweis durch ein neues Ausfuhrbegleitdokument geführt werden.
Normverbrauchsabgabe (NoVA):
Für Leasinggesellschaften gilt, dass die NoVA ab dem 1. Juli 2007 bereits bei dem Verkauf (bei der Lieferung) an die Leasinggesellschaft zu entrichten ist und nicht erst im Zeitpunkt der gewerblichen Vermietung.
Vorführkraftfahrzeuge werden im Wege der Vergütung von der NoVA befreit. Die Abgabenpflicht entsteht erst bei einer Änderung der Verwendung.
Wird das Fahrzeug ins Ausland verbracht so bildet nunmehr die Fahrgestellnummer (Fahrzeugidentifizierungsnummer) die (alleinige) Grundlage für die Vergütung. Die Bekanntgabe der Motornummer ist nicht erforderlich.
Sonstiges:
Die Mineralölsteuererhöhung findet ab 1. Juli 2007 bei Benzin um 3 Cent je Liter, bei Diesel um 5 Cent je Liter statt und ist damit höher als im Begutachtungsentwurf ursprünglich vorgesehen war. Als Ausgleich dazu wird das Pendlerpauschale erhöht (s.o.). Eine Anpassung der amtlichen Kilometergeldsätze erfolgt nicht.
Verfasser: Christian Gatterer
22. Juni 2007
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