Am 8. Mai 2006 hat die Kommission IFRIC 7 "Anwendung des Anpassungsansatzes unter IAS 29 Rechnungslegung in Hochinflationsländern" sowie die Änderung des IAS 21 "Auswirkungen von Änderungen der Wechselkurse - Nettoinvestition in einen ausländischen Geschäftsbetrieb" übernommen (VO (EG) Nr. 708/2006).
IFRIC 7 ist von den Unternehmen spätestens mit Beginn des Geschäftsjahres 2006 anzuwenden. Jene Unternehmen, deren Geschäftsjahr im Januar oder Februar beginnt, haben IFRIC 7 erst mit Beginn des Geschäftsjahres 2007 anzuwenden.
Die Änderung des IAS 21 haben die Unternehmen spätestens mit Beginn des Geschäftsjahres 2006 anzuwenden.