Vor kurzem hat das Bundesministerium für Finanzen den Einkommensteuerwartungserlass 2007 veröffentlicht. Durch diesen Erlass erfolgt die Einarbeitung des Budgetbegleitgesetzes 2007, die Einarbeitung des Einkommensteuerprotokolls 2007 und der Novellierung der Gaststättenpauschalierungs-Verordnung in die Einkommensteuerrichtlinien 2000 sowie deren laufende Wartung. Nachstehend finden Sie die wesentlichen Eckpunkte.
Allgemeiner Forschungsfreibetrag und Frascati-Forschungsfreibetrag
Ein innerbetrieblicher Forschungsfreibetrag (für volkswirtschaftlich wertvolle Erfindungen und der sogenannte Frascati-Freibetrag) kann, wie ein Freibetrag für Auftragsforschung, nur gelten gemacht werden, wenn die Forschung in einem Betrieb oder einer Betriebsstätte innerhalb der EU oder des EWR-Raumes erfolgt.
Vermeidung der doppelten Berücksichtigung von Wertminderungen bei Wegzug in den EU- bzw. EWR-Raum
Die vormals mögliche Doppelberücksichtigung von Wertminderungen von Wirtschaftsgütern, die überführt oder verlegt wurden, ist nun ausgeschlossen. Sollte es zwischen Wegzug und der tatsächlichen Veräußerung zu einer Wertminderung des Wirtschaftsgutes gekommen sein, ist die Wertminderung grundsätzlich in Österreich zu berücksichtigen. Wertminderungen, die bereits im Zuzugstaat berücksichtigt wurden können jedoch ab der Veranlagung 2007 zu keiner Reduzierung der Bemessungsgrundlage in Österreich mehr führen.
Das selbe Konzept wird bei Beteiligungen angewandt, deren Wert sich zwischen dem Wegzug und der tatsächlichen Veräußerungen reduziert. Wertminderungen kürzen demnach die Bemessungsgrundlage bis auf Null, soweit die Wertminderung nicht im Zuzugstaat berücksichtigt wird.
Forderungsverzicht eines Gesellschafters
Unter den Einlagentatbestand des § 6 Z 14 lit b EStG fällt auch der Verzicht eines Gesellschafters auf eine Forderung gegenüber der Kapitalgesellschaft aus gesellschaftsrechtlichen Motiven (causa societatis). Der Verzicht des Gesellschafters auf seine Forderung ist allerdings nur mit dem werthaltigen Teil (Tageswert) als Einlage zu qualifizieren.
Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen
Nach der durch den Verfassungsgerichtshof aufgehobenen Regelung für die Wertpapierdeckung erfolgte mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 eine Wiedereinführung der Wertpapierdeckung. Diese ist erstmals auf Wirtschaftsjahre anzuwenden, die nach dem 30. Juni 2007 beginnen. Nunmehr zählen auch Wertpapiere aus dem EU- bzw. EWR-Raum sowie bestimmte Rückdeckungsversicherungen zu den bedeckungsfähigen Wertpapieren. Der Strafzuschlag für eine Unterdeckung wurde von 50% auf 30% gesenkt.
Nettoabzugsteuer gemäß § 99 EStG
Bedingt durch die Rechtsprechung des EuGH wurde mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 die Bruttobesteuerung durch eine Nettobesteuerung ergänzt. Dabei besteht die Möglichkeit im Rahmen des Steuerabzugsverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen, die mit den Einnahmen unmittelbar verbundenen Ausgaben sofort zu berücksichtigen. Der im Rahmen der Nettobesteuerung heranzuziehende Steuersatz beträgt bei natürlichen Personen 35%.
Fortführungsoption
Falls die Verpflichtung zur Rechnungslegung entfällt, kann ein Antrag auf Fortführung der Gewinnermittlung nach § 5 EStG bis zur Rechtskraft des Bescheides gestellt werden. Ein bis dahin nicht gestellter Antrag kann nicht nachgeholt werden.
Verfasserin: Johanna Chaloupka
31. Jänner 2008
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