Die “Subprime-Krise” hat zu einer Liquiditätskrise in bestimmten Kreditmärkten geführt. Darüber hinaus sind Marktteilnehmer so zurückhaltend geworden, dass der Handel mit einer Vielzahl von Finanzinstrumenten nahezu zum Erliegen gekommen ist.
Für Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren, führt dies zu einer Reihe komplexer Bewertungsfragen unter IAS 39 – betroffen sind bei weitem nicht nur Kreditinstitute, die subprime mortgages oder daraus abgeleitete Finanzinstrumente in ihren Büchern haben und vor der Frage des Abwertungsbedarfes stehen.
Vielmehr stehen Unternehmen aller Branchen, die Finanzinstrumente halten, für die der Markt in den letzten Monaten ausgetrocknet ist, vor der Frage, wie sie diese Finanzinstrumente bewerten sollen.
IAS 39 schreibt eine klare Methodenhierarchie für die Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts (fair value) von Finanzinstrumenten vor: Wenn auf einem aktiven Markt aktuelle Preisnotierungen zum Bilanzstichtag oder zu einem Zeitpunkt knapp vor dem Bilanzstichtag festgestellt werden, stellen diese den beizulegenden Zeitwert dar. An den Nachweis, dass ein aktiver Markt nicht mehr besteht, werden strenge Anforderungen gestellt.
Sollte nachweislich kein aktiver Markt mehr bestehen, kann der fair value aus den jüngsten Transaktionen zwischen sachverständigen, vertragswilligen und unabhängigen Geschäftspartnern oder Vergleich mit dem aktuellen fair value eines anderen, im Wesentlichen identischen Instruments oder zuletzt durch die Verwendung von Bewertungsmodellen (Analyse von diskontierten Cashflows und Optionspreismodelle) abgeleitet werden.
Ob so festgestellte Verringerungen des beizulegenden Zeitwerts eines Finanzinstruments Auswirkungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung haben, hängt von der Klassifizierung des Finanzinstruments unter IAS 39 und davon ab, ob der Wertverlust auf ein konkretes Ereignis zurückzuführen ist, das dazu führt, dass die Erwartung der zukünftigen Cashflows aus dem Instrument gesunken ist (impairment) – zB Zahlungsverzug und andere finanzielle Schwierigkeiten des Schuldners oder die nachteilige Veränderung volkswirtschaftlicher Fundamentaldaten, die mit Ausfällen von Vermögenswerten korrelieren. Ein allgemeines Absinken des Preisniveaus für bestimmte Finanzinstrumente, für die keine Ausfälle festzustellen, aufgrund der Vertrauenskrise in den Märkten stellt noch kein Impairment dar.