Transparenzbericht PwC Österreich



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Gemäß den Bestimmungen des § 24 Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz (A-QSG) sind Abschlussprüfer und Prüfungsgesellschaften verpflichtet, jährlich spätestens drei Monate nach Ende des Kalenderjahres, einen Transparenzbericht auf ihrer Webseite zu veröffentlichen, sofern sie im Jahr mindestens eine Abschlussprüfung eines Unternehmens von öffentlichem Interesse (§4 Abs 1 A-QSG) durchführen.

Die PwC-Österreich-Gruppe erfüllt diese Verpflichtung mit dem folgenden Transparenzbericht. Dieser Bericht soll einen umfassenden Einblick in die Organisation unserer Gesellschaft und die Umsetzung der gesetzlichen, berufsständischen, sowie PwC internen Standards gewähren, die seit Jahrzehnten die Basis für die herausragende Qualität unserer Leistungen sind. Der Transparenzbericht enthält Angaben zu unserer Gesellschafts- und Leitungsstruktur einschließlich der Gestaltung des PwC-Netzwerks sowie Informationen zu Maßnahmen der Qualitätssicherung und Wahrung der Unabhängigkeit unserer Gesellschaft und Mitarbeiter.

Ansprechpartner
Friedrich Rödler
Senior Partner
Tel:  +43 1 501 88-3600
Fax:  +43 1 501 88-630

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