Prüfung von Dienstleistungsorganisationen und Softwarebescheinigung

Mit Sicherheit in die Zukunft

Als Dienstleistungsunternehmen bzw. Hersteller von Anwendersoftware müssen Sie für sich selbst und Ihre Kunden sicherstellen, dass Ihre Prozesse kontrolliert und Ihre Daten richtig sind. PwC bietet Ihnen unabhängige Kontrollen zur Erreichung der Kontrollziele und Gewährleistung von Dienstleistungs- und Produktsicherheit und erstellt dazu die entsprechenden internationalen Bescheinigungen.

Viele Unternehmen konzentrieren sich auf ihre Kernkompetenzen und lagern Supportfunktionen und –prozesse aus. Die Verantwortung über diese betrieblichen Funktionen und das zugehörige interne Kontrollsystem (IKS) kann jedoch nicht ausgelagert werden. Einerseits liegt es im Interesse des Managements der auslagernden Organisation, dass das IKS bei der Dienstleistungsorganisation zuverlässig ist, andererseits ist es auch Gegenstand der Abschlussprüfung, wie lokale und internationale Standards es verlangen.

Unternehmen stehen vor der Herausforderung, wie die Wirksamkeit des IKS, die Sicherheit der Transaktionen, die Einhaltung von Gesetzen und internen Vorschriften und die Erreichung von qualitativen Anforderungen am besten nachgewiesen werden können. Mit Hilfe einer Prüfung des IKS bei der Dienstleistungsorganisation und einem Bericht inklusive Testat nach SAS 70, ISA 402/ISAE 3402 oder PE 14 ist das möglich. Auch die Themen Corporate Social Responsibility, Nachhaltigkeit, Umwelt, Sicherheit, Regel-Compliance (z.B. CO2-Emission, Basel II) und E-Commerce können relevant sein.

Unsere Prüfungs- und Beratungsleistungen

Beratung

  • Unterstützung für Dienstleistungsorganisationen, die sich einer Erstprüfung stellen
  • Beratung zur Formulierung der Kontrollziele und Kontrollbeschreibungen
  • Beurteilung des Designs der Kontrollen und Durchführung von Walkthroughs
  • Erarbeitung von Verbesserungsvorschlägen
 

Prüfung

  • Durchführung einer Prüfung nach SAS 70 oder ISA 402/ISAE 3402 oder PE 14
  • Prüfung von IT-Prozessen und –Kontrollen, Geschäftsprozessen und –kontrollen, Kontrollen in Anwendungen, Systemeinstellungen auf Servern, Großrechnern und im Netzwerk
  • Einsatz spezialisierter Tools
  • Berichterstattung samt Testat
  • Kombination unseres Prüfungswissen mit dem Fachwissen

Ihr Nutzen

  • Nachweis über die Wirksamkeit des IKS bei Auslagerung (für die Abschlussprüfung, für die Kunden)
  • dokumentiertes und geprüftes IKS mit unabhängiger Bestätigung (Testat)
  • Erfüllung von Corporate-Governance- und Compliance-Anforderungen
  • Erhöhung der Sicherheit bei der Dienstleistungsorganisation
  • Qualitätsnachweis im Wettbewerb

Softwarebescheinigung

Hersteller von Anwendersoftware beraten wir in allen Fragen der Ordnungsmäßigkeit sowie der zu erfüllenden gesetzlichen Voraussetzungen. Das betrifft auch digitale Archivierungssysteme, was im Zusammenhang mit ausgelagerten betrieblichen Funktionen stark an Bedeutung gewinnt: Software as a Service (SaaS) oder Cloud-Computing. Unsere Softwarebescheinigung ist Ihre Bestätigung, dass die von Ihnen entwickelte Software die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Wir orientieren uns dabei u.a. am deutschen IDW PS 880.

Markus Ramoser Prüfung von Dienstleistungsorganisationen und Softwarebescheinigung
+43 1 501 88-2129