Viele Unternehmen konzentrieren sich auf ihre Kernkompetenzen und lagern Supportfunktionen und –prozesse aus. Die Verantwortung über diese betrieblichen Funktionen und das zugehörige interne Kontrollsystem (IKS) kann jedoch nicht ausgelagert werden. Einerseits liegt es im Interesse des Managements der auslagernden Organisation, dass das IKS bei der Dienstleistungsorganisation zuverlässig ist, andererseits ist es auch Gegenstand der Abschlussprüfung, wie lokale und internationale Standards es verlangen.
Unternehmen stehen vor der Herausforderung, wie die Wirksamkeit des IKS, die Sicherheit der Transaktionen, die Einhaltung von Gesetzen und internen Vorschriften und die Erreichung von qualitativen Anforderungen am besten nachgewiesen werden können. Mit Hilfe einer Prüfung des IKS bei der Dienstleistungsorganisation und einem Bericht inklusive Testat nach SAS 70, ISA 402/ISAE 3402 oder PE 14 ist das möglich. Auch die Themen Corporate Social Responsibility, Nachhaltigkeit, Umwelt, Sicherheit, Regel-Compliance (z.B. CO2-Emission, Basel II) und E-Commerce können relevant sein.
Hersteller von Anwendersoftware beraten wir in allen Fragen der Ordnungsmäßigkeit sowie der zu erfüllenden gesetzlichen Voraussetzungen. Das betrifft auch digitale Archivierungssysteme, was im Zusammenhang mit ausgelagerten betrieblichen Funktionen stark an Bedeutung gewinnt: Software as a Service (SaaS) oder Cloud-Computing. Unsere Softwarebescheinigung ist Ihre Bestätigung, dass die von Ihnen entwickelte Software die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Wir orientieren uns dabei u.a. am deutschen IDW PS 880.
Markus Ramoser
Prüfung von Dienstleistungsorganisationen und Softwarebescheinigung