Pressemitteilung
07. Mai 2004


Deutliche Verschärfung der Rechnungslegungsanforderungen für kapitalmarktorientierte Unternehmen durch EUAktionsplan für Finanzdienstleistungen
Der „Europäische Aktionsplan für Finanzdienstleistungen“ sieht ein Maßnahmenpaket zur Vereinheitlichung des EU-Finanz-dienstleistungsmarktes vor, u.a. mehrere Maßnahmen, welche die Anforderungen an die Rechnungslegung kapitalmarktorientierter Unternehmen deutlich verschärfen werden. Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind Emittenten von Anteilen oder Schuldverschreibungen, die auf einem geregelten Markt in einem der EU-Mitgliedstaaten gehandelt werden.

Künftige Verpflichtung zu Abschlüssen nach IFRS
Kernstück der bevorstehenden Regelungen ist die im Juli 2002 nach nur einer Lesung im Europäischen Parlament verabschiedete IASVerordnung, die kapitalmarktorientierte Unternehmen verpflichtet, ihre konsolidierten Abschlüsse für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2004 beginnen, in Übereinstimmung mit den IFRS zu erstellen.

Modernisierung der Publizitätsvorschriften
Weiteres verpflichtet die erst kürzlich vom Europäischen Parlament verabschiedete Transparenz- Richtlinie kapitalmarktorientierte Unternehmen u.a. zur Publikation von Halbjahresberichten. Diese müssen innerhalb von zwei Monaten nach Ablauf des Berichtszeitraumes veröffentlicht werden. „Ziel dieser neuen Richtlinie ist die bereits dringend erforderliche Modernisierung der Bestimmungen über die periodische Publizität kapitalmarktorientierter Unternehmen. Ich hoffe, dass diese Bestimmungen bereits im Mai vom Rat angenommen werden“, meint Gerhard Prachner, Partner von PricewaterhouseCoopers Wien.

Transparenz-Richtlinie bietet Spielraum bei nationaler Umsetzung
Im Gegensatz zur IAS-Verordnung, die unmittelbar wirkt, muss die Transparenz-Richtlinie allerdings erst in nationales Recht umgesetzt werden. Der durch die Umsetzung gewährleistete Spielraum der Mitgliedstaaten lässt noch offen, ob die Transparenz-Bestimmungen bereits auf die nach dem 31. Dezember 2004 beginnenden Geschäftsjahre anzuwenden sein werden.

Teilkonzerne müssen künftig jedenfalls konsolidiert werden
Aller Voraussicht nach werden auch die Änderungen der Bilanzierungsvorschriften, wie z.B. der Entfall der der Befreiung kapitalmarktorientierter Teilkonzerne von der Pflicht zur Erstellung konsolidierter Abschlüsse umgesetzt werden.

PwC und Katholische Universität Eichstätt-Ingolstadt untersuchten
Auswirkungen der Umsetzung der beiden Richtlinien auf österreichische Unternehmen
Um Fragen, die sich im Vorfeld der nationalen Umsetzungsmaßnahmen der Transparenz- Richtlinie ergeben, vorab zu beleuchten, untersuchte PricewaterhouseCoopers gemeinsam mit dem Lehrstuhl für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre und Unternehmensrechnung an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Ingolstadt der Katholischen Universität Eichstätt-Ingolstadt mögliche A uswirkungen. Dazu wurde zunächst die Kapitalmarktorientierung untersucht, wobei sich der organisierte Wertpapierhandel in Österreich auf die Wiener Börse konzentriert.

Untersuchungsgegenstand: Amtlicher Handel und Geregelter Freiverkehr
„Als geregelte Märkte wurden der Amtliche Handel und der Geregelte Freiverkehr für diese Studie herangezogen, eine eingehende Untersuchung des Dritten Marktes wurde ausgeklammert“, erklärt Univ.-Prof. Dr. Anton Burger von der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät Ingolstadt der Katholischen Universität Eichstätt- Ingolstadt. „Unterschieden wurden folgende Emittentengruppen: Reine Anteilsemittenten, reine Schuldemittenten und Anteils- und Schuldemittente.“, so Burger weiter.

„Für die Untersuchung der Konsolidierungspflicht kapitalmarktorientierter Unternehmen wurden jene Geschäftsjahre, die 2002 endeten, herangezogen. Zusätzlich wurden Umsatz und Mitarbeiterzahlen des Unternehmens als Vergleichsgrößen mit einbezogen“, ergänzte Dipl.-Kfm. Philipp Ulbrich als Co-Autor der Studie.

140 österreichische Unternehmen von verschärften Bilanzierungs- Vorschriften betroffen
Insgesamt sind von der durch die IASVerordnung vorgeschriebenen IFRS-Konzern- Bilanzierung 129 Emittenten mit Sitz in Österreich betroffen. Durch die Transparenz-Richtlinie wurde jedoch der Emittenten-Begriff ausgeweitet und umfasst nun alle juristischen Personen, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind. Somit trifft der Anwendungsbereich der Richtlinie alle 140 österreichischen Emittenten.

Ergebnis: Österreichische Unternehmen gut vorbereitet
In Österreich sind die Emittenten und zwar sowohl große, als auch mittlere und kleine Unternehmen gut auf die anstehenden Veränderungen vorbereitet: 44,9 % der durch die IASVerordnung erfassten Unternehmen erstellen bereits einen IFRS-Abschluss. Damit überholen die österreichischen Unternehmen ihre deutschen Nachbarn bei weitem: Dort beträgt der Anteil an Unternehmen, die bereits nach IAS bilanzieren, lediglich 41,9 %.

Österreichische Konzerne bilanzieren überwiegend nach internationalen Rechnungslegungsstandards
Unter den insgesamt 110 kapitalmarktorientierten Konzernen ist die Verwendung der internationalen Rechnungslegungsstandards deutlich ausgeprägt – 54,5 Prozent von ihnen erstellten ihre Abschlüsse nach IFRS, nur 38,2 Prozent bilanzierten nach dem HGB. Lediglich 7,3 Prozent, das sind acht Unternehmen, bilanzierten nach US-GAAP.

Anteilsemittenten bilanzieren vermehrt nach IFRS, bei Anteilsund Schuldemittenten ist das Verhältnis zw. IFSR und HGB ausgewogener
Die Aufteilung zwischen IFRS und US-GAAP zeigt sich auch bei den reinen Anteilsemittenten: 64,3 Prozent bilanzieren nach IFRS, nur 11,0 Prozent nach US-GAAP. In der Gruppe der Emittenten, die sowohl Anteils- als auch Schuldtitel begeben haben, bilanzieren 42,9 Prozent nach dem HGB und 57,1 Prozent nach IFRS. USGAAP- Regelungen werden von diesen Unternehmen nicht verwendet. Reine Schuldtitelemittenten bilanzieren nach wie vor überwiegend nach dem HGB (78,3 Prozent), während nur 21,7 Prozent die IFRS-Regelungen verwenden.

Großteil der Emittenten muss erst 2007 IFRS-Konzern- Abschluss legen
Von den verbleibenden umstellungspflichtigen Emittenten kann ein Großteil die Übergangsregelungen des Art. 9 der IAS-Verordnung, die aller Voraussicht nach vom österreichischen Gesetzgeber an die Unternehmen weitergegeben werden, in Anspruch nehmen. Diese Unternehmen müssen dann erstmalig für Geschäftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2006 beginnen, einen IFRS-Konzernabschluss erstellen.

US GAAP und IFRS vergleichbar – Übergang unproblematisch
Weitere sieben Unternehmen bilanzieren derzeit nach US GAAP. Diese Vorschriften sind hinsichtlich ihrer Ausrichtung und Komplexität mit den IFRS vergleichbar, weshalb der Übergang vergleichsweise geringe Anforderungen an diese Unternehmen stellen wird.

Nur noch 33 Unternehmen müssen kurzfristig auf IFRS umstellen
Von den 121 Unternehmen, die entweder bereits für das Geschäftsjahr 2002 einen Konzernabschluss erstellen bzw. aufgrund des Wegfalls der Befreiungsmöglichkeiten für Teilkonzerne künftig konsolidieren müssen, können 28 Emittenten die Regelungen des Art. 9 der IAS-Verordnung in Anspruch. Sie müssen daher erst 2007 nach IFRS bilanzieren. 60 der restlichen 93 Gesellschaften, die bereits die in 2005 beginnenden Geschäftsjahre nach IFRS bilanzieren müssen, erfüllen die Standards bereits. Somit verbleiben lediglich 33 Unternehmen, die ihre Rechnungslegung frühzeitig an die Anforderungen der IFRS anpassen müssen.

Österrreich übernimmt bei Umstellung Vorreiterrolle in Europa
Insofern ist der Umstellungsprozess in Österreich insbesondere im Vergleich zu Deutschland bereits deutlich vorangeschritten. Prachner dazu: „Angesichts einer Studie der EU-Kommission, wonach 2002 erst ca. 350 der 7.000 kapitalmarktorientierten Konzerne in der EU nach IFRS Rechnung legten, zählen die österreichischen Emittenten auch im gesamteuropäischen Vergleich in Bezug auf die Umstellung der Rechnungslegung sicherlich zu den Vorreitern“.

Keine Verwendung der IFRS für nicht-kapitalmarktorienterte Unternehmensgruppen
Laut einer Verlautbarung des österreichischen Justizministeriums kann Art. 5 der IASVerordnung nicht über den Rahmen der bisherigen Gesetzgebung, die in § 245a HGB festgelegt ist, hinaus genutzt werden. Die IFRSBilanzierung kann nur für den Konzernabschluss verwendet werden, nicht-kapitalmarktorientierten Unternehmensgruppen können diese daher auch in Zukunft nicht zur Darstellung der konsolidierten Geschäftsdaten verwenden.

Gleichzeitig sollen die Möglichkeiten des § 245a HGB reduziert werden, indem eine befreiende Konzernrechnungslegung nach US-GAAP künftig nicht mehr möglich sein wird.

Zu PricewaterhouseCoopers
PwC PricewaterhouseCoopers (www.pwc.at) ist die weltweit größte Organisation im Bereich professionelle Dienstleistungen. Gestützt auf das Wissen und die Fähigkeiten von mehr als 130.000 Mitarbeitern in 148 Ländern, schaffen wir Verbindungen, indem wir Dienstleistungen auf der Grundlage von Qualität und Integrität anbieten.

PwC PricewaterhouseCoopers steht für ein Netzwerk von Mitgliedsfirmen der PricewaterhouseCoopers International Limited, wobei jede Mitgliedsfirma eine separate

Einheit mit eigener Rechtspersönlichkeit darstellt.

Die Abbildungen zu dieser Pressemitteilung finden Sie im PDF-Dokument.

Download: XXXXX (392KB)

Studie „Kapitalmarktorientierung in Österreich“