Pressemitteilung
31. März 2004


Mit Verabschiedung der neuen Standards hat das IASB die Kernphase abgeschlossen, in der die wesentlichen Vorschriften festgelegt werden, die Unternehmen bei ihrer Umstellung auf IFRS 2005 zu beachten haben. Unternehmen müssen nun rasch mit der Umsetzung dieser neuen Vorschriften fortfahren. Die heute verabschiedeten Standards IFRS 3 „Unternehmenszusammenschlüsse“, IFRS 4 „Versicherungsverträge“, IFRS 5 „Langfristige zum Verkauf stehende Vermögenswerte und einzustellende Bereiche“ als auch die Änderungen in IAS 39 „Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung“ stellen einen Meilenstein bei der Harmonisierung der unterschiedlichen Rechnungslegungskreise aus Kapitalmarktsicht dar.

Die Bilanzierung nach IFRS ermöglicht den Investoren und anderen beteiligten Parteien Zugang zu qualitativ hochwertigen Finanzinformationen, die grenzüberschreitend vergleichbar sind. Beginnend mit 1. Jänner 2005 werden kapitalmarktorientierte Unternehmen in der Europäischen Union aber auch in anderen Teilen der Welt, so z.B. in Australien, zwingend ihre Konzernabschlüsse nach den Vorschriften der IFRS veröffentlichen.


WP Mag. Gerhard Prachner, Partner und Leiter Wirtschaftsprüfung und prüfungsnahe Dienstleistungen bei PwC Wien, meint hierzu:

“Europäische Unternehmen müssen nun rasch die Implementierungsarbeiten vorantreiben, insbesondere weil die Daten für das Vergleichsjahr 2004 bereits jetzt aufbereitet werden müssen. Hauptaugenmerk aus Sicht der Unternehmen muss darauf liegen, jene Daten und Informationen zu filtern, die noch fehlen, und gleichzeitig jene Systeme und Prozess zu identifizieren, die noch eingeführt werden müssen, um den notwendigen Informationsfluss sicherzustellen. Darüber hinaus müssen die Unternehmensleitungen Entscheidungen darüber treffen, welche internen Kontrollen implementiert oder ausgebaut werden müssen, um dem Kapitalmarkt, den externen Adressaten aber auch den Wirtschaftsprüfern den notwendigen Nachweis erbringen zu können, dass die Finanzinformationen verlässlich sind.“

“Dies stellt eine sehr große Herausforderung für alle Unternehmen dar. Die gesamte Berichterstattung an externe Adressaten wird grundlegend geändert. Alle Unternehmen, welche die Umstellung bereits durchführten geben zu, dass sie den Aufwand dieser gründlich unterschätzt haben.”

Es ist für die Reputation von Unternehmen unerlässlich, dass die IFRS - Umstellung 2005 reibungslos und effizient verläuft. Manche Unternehmen haben auf die Verabschiedung der noch ausstehenden Standards, die zum 1.1.2005 anzuwenden sind, gewartet und haben in der Folge die Umstellungsarbeiten unterbrochen oder deren Beginn verschoben. Diese Hürde wurde nun vom IASB mit der heutigen Verabschiedung von IFRS 3, IFRS 4, IFRS 5 sowie der Änderung in IAS 39 beseitigt. Unternehmen müssen aber dennoch Gewissheit darüber haben, dass es sich hierbei um die endgültige Fassung der Standards handelt.

“Die Europäische Kommission muss nun so rasch wie möglich den Zeitplan festlegen und bestätigen, dass diese Standards ohne weitere Modifikationen übernommen werden. Nur dann haben Unternehmen abschließende Klarheit über die notwendigen Maßnahmen, die sie im Rahmen ihrer Umstellungsprojekte ergreifen müssen.”

IAS 39 Änderungen
WP Dr. Aslan Milla, IFRS Verantwortlicher bei PricewaterhouseCoopers Wien:
“Die Änderungen in IAS 39 sind ein Zeichen für das Bemühen des IASB, verbesserte Lösungen für ein komplexes Rechnungslegungsgebiet zu finden. Dennoch werden die Banken die verabschiedeten Änderungen im Detail analysieren müssen, um festzustellen, ob der überarbeitete IAS 39 einen Weg offen lässt, eventuelle Änderungen in den Risikomanagement-Systemen so gering wie möglich zu halten, und dennoch gleichzeitig die Hedgingvorschriften des IAS 39 erfüllen zu können.

Es steht nur mehr wenig Zeit zur Verfügung, die komplexen Themen des IAS 39 aufzuarbeiten. Daher müssen sich die Kräfte der Unternehmen auf die Implementierung des neuen IAS 39 konzentrieren.”

Unternehmenszusammenschlüsse: IFRS 3
Alle Unternehmenserwerbe werden ab sofort nur mehr nach der Erwerbsmethode bilanziert. Dies führt zu einer größeren Transparenz in den Konzernabschlüssen, da im Rahmen der Kaufpreisallokation eine Vielzahl von immateriellen Vermögenswerten identifiziert, bewertet und kontinuierlich in Folgeperioden untersucht werden müssen. Im Hinblick auf die signifikanten Auswirkungen und die notwendige Kommunikation an den Kapitalmarkt muss die Unternehmensleitung ein Verständnis über die Auswirkungen dieses Standards entwickeln, möglichst noch bevor konkrete Akquisitionen abgewickelt werden.

WP Dr. Aslan Milla, IFRS Verantwortlicher Partner bei PricewaterhouseCoopers Wien:
“Die Märkte mögen in der Vergangenheit die Auswirkungen von Unternehmenserwerben anders als das Management beurteilt haben, was teilweise auch einen negativen Einfluss auf die Aktienkursentwicklung von einzelnen Unternehmen hatte, gerade wenn die Transaktionsparameter und deren Begründung ggf. nicht transparent und verständlich genug kommuniziert wurden. IFRS 3 mag hierzu klarstellend wirken, da zukünftig offen zu legen ist, welche Vermögenswerte außer Goodwill erworben wurden und wie sie sich in nachfolgenden Perioden auf die Ertragsstärke des Unternehmens auswirken. Erfüllen sich die ursprünglichen Annahmen nicht, ist entsprechender Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung zu erfassen.“

“Das Management hat daher erhebliche Vorarbeiten zu machen, wenn eine Transaktion in Angriff genommen wird, damit die Auswirkungen des Unternehmenserwerbes auf die Bilanz und auf die zukünftige Ertragskraft des Unternehmens adäquat eingechätzt und der Markt auf die Transaktion vorbereiten werden kann. Alanysten und Investoren werden im Lichte der nun zusätzlich zur Verfügung stehenden Imformationen die Entscheidungen des Management über Unternehmenserwerbe und Konzernstrategie besser nachvollziehen und hinterfragen können.“

Versicherungsverträge IFRS 4
IFRS 4 schließt Phase 1 des Projektes zur Bilanzierung von Versicherungsverträgen ab. IFRS 4 gilt nur für Versicherungsunternehmen und ermöglicht diesen bis zur Verabschiedung eines Standards zu Phase 2 des Projektes einen handhabbaren Weg zur Umstellung auf IFRS.

WP Mag. Günter Wiltschek, PricewaterhouseCoopers Wien dazu:
“IFRS 4 ist ein praxisgerechter Standard, der Antworten auf einige Fragen enthält, welche die Versicherungsbranche in der Vergangenheit beschäftigt haben. Insbesonders zwingt er Unternehmen aber nicht dazu, vorschnell grundlegende Änderungen in ihren Systemen vorzunehmen, die künftig aber notwendig sein werden, wenn Phase 2 des Versicherungsprojektes abgeschlossen ist und die Bewertungsvorschriften für Versicherungsverträgen neu geregelt werden. IFRS 4 stellt insofern eine schrittweise Annäherung an eine Berichterstattung nach IFRS für die Versicherungsbranche dar.”

“Versicherungsunternehmen werden aber dennoch einige schwerwiegende Änderungen in ihrer IFRS-Berichterstattung verkraften müssen. Es ist dabei entscheidend, wie die Unternehmen diese Änderungen an die externen Adressaten kommunizieren. Einige Versicherungsverträge müssen ggf. als Finanzinstrumente klassifiziert werden und würden dann aus den erdienten Prämien eliminiert werden müssen, traditionell die Schlüsselgröße für die Ertragskraft von Versicherungsunternehmen. Andere Versicherungsunternehmen könnten aufgrund des Wechsels zur Marktwertbilanzierung eines großen Anteils ihrer Aktiva einer erhöhten Ergebnisvolatilität ausgesetzt sein.”


IFRS 5 Langfristige zum Verkauf stehende Vermögenswerte und Aufgabe von Geschäftsbereichen

Eines der grundlegenden Ziele von IFRS 5 ist es, eine Konvergenz mit US-GAAP im Bereich des Ausweises und der Bewertung von zum Verkauf stehenden langfristigen Vermögenswerten herzustellen. Die zum Verkauf stehenden Vermögenswerte werden mit dem Zeitwert abzüglich noch ausstehender Veräußerungskosten bewertet, planmäßige Abschreibungen entfallen. Zum Verkauf stehende Vermögenswerte sowie damit zusammenhängende Verbindlichkeiten sind zukünftig gesondert jeweils in einer eigenen Zeile in der Bilanz auszuweisen.

Zu PricewaterhouseCoopers
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Download: PricewaterhouseCoopers: IFRS – Unternehmen müssen rasch handeln um die Deadline für 2005 nicht zu versäumen (117 KB)