Am 2. Februar 2012 wurde das „Protokoll zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Abänderung des am 24. August 2000 in Berlin unterzeichneten Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen" im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt mit 1. März 2012 in Kraft.
Das bedeutet, dass der steuerliche Informationsaustausch zwischen Deutschland und Österreich ab 1. März 2012 auf Steuerjahre oder Veranlagungsjahre anzuwenden ist, die am oder nach dem 1. Jänner 2011 begonnen haben. Bitte beachten Sie zu diesem Thema auch unseren Newsletter vom 3. Februar 2011.
Verfasser: Richard Prendinger
8. Februar 2012
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