Das BMF veröffentlichte per Erlass vom 28. Dezember 2011 eine neue Kassenrichtlinie (2012). In der wurden, auf Grund der fortschreitenden und laufenden technischen Entwicklungen, die Vorschriften bezüglich Grundaufzeichnungen und Losungsermittlung bei Registrierkassen und Kassensystemen näher präzisiert. Die Richtline knüpft dabei weiterhin an die Ordnungsmäßigkeit gemäß §§ 131 und 132 BAO an.
Die Kassen wurden darin in verschiedene Typen eingeteilt, wobei für jeden Typ beschrieben wird, wann und welche Daten in ausgedruckter Form bzw. in elektronischer Form aufbewahrt werden müssen.
Welche Mindestanforderungen Kassabelege in ausgedruckter Form oder in elektronischer Form zum Zweck der Prüfbarkeit nun enthalten müssen, finden Sie detailliert aufgezählt in dieser BMF Richtlinie.
Verfasser Josef Wieser
13. Jänner 2012
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