BMF veröffentlicht Liebhabereirichtlinien 2012

Kürzlich wurden vom BMF die Liebhabereirichtlinien 2012 veröffentlicht. Die Richtlinien dienen als Auslegungsbehelf zur geltenden Liebhabereiverordnung aus dem Jahr 1997 und berücksichtigen in der Zwischenzeit ergangene Gerichtsurteile und eingetretene Gesetzesänderungen.

Unter „Liebhaberei“ werden im Steuerrecht Tätigkeiten verstanden, die mittel- bis langfristig keinen positiven Gesamterfolg erwarten lassen und demnach als „Hobby“ dem Privatbereich zugeordnet werden. Auch die Vermietung, beispielsweise einer Eigentumswohnung, kann unter Liebhaberei fallen. Verluste aus solchen Tätigkeiten sind, ebenso wie allfällige Zufallsgewinne, steuerlich unbeachtlich. Dies bedeutet, dass diese Verluste nicht mit anderen positiven Einkünften wie zum Beispiel einem Angestelltengehalt oder Einkünften aus einem Gewerbebetrieb verrechnet werden können.

Die Liebhabereirichtlinien sind generell ab der Veranlagung 2012 anzuwenden. In Einzelfällen kann sich auch eine Anwendbarkeit für bereits vergangene Jahre ergeben.

Verfasser: Christian Gatterer
24. Jänner 2012

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