Seit Mai 2009 sind die Fahrzeughersteller verpflichtet, für alle Fahrzeuge, für die ab dem 29. April eine EG-Typengenehmigung erteilt wurde, eine sogenannte Übereinstimmungsbescheinigung auszustellen. Damit soll es den EU-BürgerInnen in ihrem EU-Heimatstaat für ein im EU-Ausland gekauftes Fahrzeug ermöglicht werden, das Fahrzeug ohne rechtliche Hindernisse zuzulassen. Ein beispielsweise in Deutschland gekaufter Wohnwagen soll somit problemlos in Österreich zugelassen werden können.
Nicht von der Vereinfachung betroffen und daher weiterhin anwendbar sind steuerliche Regelungen, insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer (Erwerbsteuer) und der Normverbrauchsabgabe. Zur Erfüllung dieser Verpflichtungen gibt es die Formulare NoVA 1 (Unternehmer) und NoVA 2 (Private; deckt auch die Erwerbsteuer ab).
Philipp Feuerstein
28. Mai 2009
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