Tax Newsletter: Per Telefax oder E-Mail übermittelte Rechnungen

Zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges ist eine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes notwendig. Als solche Rechnungen gelten auch elektronisch übermittelte Rechungen. Darunter fallen Rechnungen die per Telefax oder E-Mail übermittelt werden und mit einer fortgeschrittenen Signatur versehen sind oder im Rahmen des EDI-Verfahrens übermittelt werden.

Durch den Wartungserlass 2008 zu den Umsatzsteuerrichtlinien gelten per Fax übermittelte Rechnungen weiterhin bis zum Ende des Jahres 2009 als Rechnungen im Sinne des Umsatzsteuergesetzes und berechtigen somit zum Vorsteuerabzug.

Verfasser: Paul Heissenberger
27. Jänner 2009

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