Tax Newsletter: UStG Novelle 2008

Aufgrund der Einführung der Richtlinie 2007/74/EG des Rates vom 20. Dezember 2007 über die Befreiung der von aus Drittländern kommenden Reisenden eingeführten Waren von der Mehrwertsteuer wurde mit der UStG Novelle 2008 das österreichische Umsatzsteuergesetz angepasst. Da die Befreiungen im Reiseverkehr nicht mehr in der Zollbefreiungs-VO enthalten sind, wurden die Neuregelungen in § 6 Abs. 5 und 6 UStG aufgenommen.

Es ergeben sich im Wesentlichen folgende Änderungen:

  • Die Wertgrenze für Kleinsendungen, für die keine Zölle und vergleichbare Abgaben erhoben werden, wurde nicht wie in der Zollbefreiungs-VO auf EUR 175 angehoben, sondern bleibt im UStG weiterhin auf EUR 22.
  • Für Wein wird die Höchstgrenze von zwei auf vier Liter angehoben.
  • Für Bier wird eine Höchstmenge von 16 Liter eingeführt.
  • Parfums, Kaffee, Tee und Edelmetalle fallen nunmehr unter die allgemeine Freigrenze für "andere Waren".
  • Die Höchstgrenze für "andere Waren" wird von EUR 175 auf EUR 430 für Flugreisende und auf EUR 300 für alle anderen Reisenden angehoben. Für Reisende unter 15 Jahren verringert sich dieser Schwellenwert generell auf EUR 150.
  • Die allgemeine Höchstgrenze für Tabakwaren bleibt unverändert.

Diese sind erstmals auf Einfuhren anzuwenden, für die die Einfuhrumsatzsteuerschuld nach dem 30. November 2008 entsteht.

Verfasserin: Nicole Ölbei
12. November 2008

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