In Bezug auf die Besteuerung von Reisediäten treten ab 1.Jänner 2009 aufgrund des Nationalratsbeschlusses vom 24. September 2008 folgende Neuerungen des EStG in Kraft: Neben den Taggeldern in § 3 Abs. 1 Z.16b EStG sind nun auch Nächtigungsgelder angeführt und dürfen daher wieder steuerfrei ausbezahlt werden. Die bis zum 31. Dezember 2009 befristete Steuerfreiheit für Fahrten zu Baustellen und Montagetätigkeiten wurde nun generell im § 26 EStG aufgenommen.
Verfasserin: Stefanie Grossbauer
13. Oktober 2008
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