Durch die Wiedereinführung der Wertpapierdeckung für Pensionsrückstellungen mit dem Budgetbegleitgesetz 2007 ist für Wirtschaftsjahre, die ab dem 30. Juni 2008 enden, die gesetzlich vorgeschriebene Wertpapierdeckung erforderlich. Im Falle eines Regelwirtschaftsjahres ist die Wertpapierdeckung erstmals zum 31. Dezember 2008 notwendig.
Das Grundkonzept der Wertpapierdeckung blieb durch die Neuregelung unverändert. Nach wie vor müssen am Ende jedes Wirtschaftsjahres Wertpapiere in Höhe von 50% des steuerlichen Wertes der Pensionsrückstellung des Vorjahres vorhanden sein. Für einen Überblick über die Änderungen verweisen wir auf unseren Newsletter vom 8. Mai 2008.
Um einen Strafzuschlag bei Unterdeckung zu vermeiden überprüfen Sie bitte rechtzeitig den vorhandenen Wertpapierbestand, damit gegebenenfalls Wertpapiere noch vor dem Bilanzstichtag angeschafft werden können.
Verfasserin: Astrid Pollak
28. November 2008
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