Tax Newsletter: Rechtliche Änderungen im Sozialbereich
Folgende Änderungen auf dem Gebiet des Sozialrechts wurden am 24./25. September 2008 vom Nationalrat beschlossen:
Gestaffelte Erhöhung des Pflegegeldes ab 1. Jänner 2009
Erhöhung des Bundespflegegeldes in den Pflegegeldstufen 1 und 2 um vier Prozent, Stufen 3 bis 5 um fünf Prozent und Stufen 6 und 7 um sechs Prozent. Weiters werden schwer demenzkranke Personen und schwer behinderte Kinder und Jugendliche mit einem pauschalen Stundensatz berücksichtigt.
24-Stunden-Betreuung ab 1. November 2008
Es gibt eine Förderungserhöhung der selbständigen Betreuung von € 225,-- auf € 550,-- und beim „unselbständigen Modell“ von € 800,-- auf 1.100,-- pro Monat. Außerdem entfällt die Vermögensgrenze.
Pensionserhöhung und Rentenanpassung ab 1. November 2008
Pensionen bis zu 60% der Höchstbeitragsgrundlage werden um 3,4%, darüber liegende Pensionen um einen Fixbetrag in Höhe von € 82,-- angehoben. Darüber hinaus gibt es für Personen mit einem Pensionsanspruch im Oktober 2008 eine je nach Pensionshöhe gestaffelte Teuerungsabgeltung zwischen € 50,-- und € 150,--.
Renten aus der Unfallversicherung werden um 3,2% angehoben.
Verlängerung der Langzeitversichertenregelung (Hacklerregelung)
Die Hacklerregelung wird bis 2013 verlängert. Frauen/Männer können mit Erreichung von 40/45 Beitragsjahren im Alter von 55/60 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen und erhalten bestimmte Ersatzzeiten bzw. Ausübungsersatzzeiten (z.B. Kindererziehung, Präsenzdienst bzw. Zeiten der Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit oder in der Land(Forst)wirtschaft) als Beitragszeiten angerechnet.
Heizkostenzuschuss
Ausgleichszulagenbezieher erhalten für die Monate Oktober 2008 bis April 2009 gemeinsam mit der Auszahlung der Novemberpension am 1. Dezember 2008 einen Heizkostenzuschuss von € 30,-- pro Monat.
Familienbeihilfe
Weiters wurde die Auszahlung einer zusätzlichen 13. Familienbeihilfe im September eines jeden Jahres beschlossen. Für 2008 erfolgt die Auszahlung rückwirkend.
Abschaffung der Studiengebühren
Wer die Mindeststudiendauer pro Studienabschnitt nicht um mehr als zwei Semester überzieht, muss ab dem Sommersemester 2009 keine Studiengebühren mehr bezahlen.
Verfasserin: Nicole Ölbei
20. Oktober 2008
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