Ab dem 1. Jänner 2009 ist ein neues Formular für die Erstellung und Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen zu verwenden. Neu ist die Kennziffer 032. Sie betrifft den Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger im Zusammenhang mit Umsätzen von Abfallstoffen und Schrott.
Seit 1. Juli 2007 ist das Reverse-Charge-System auch auf Umsätze mit Abfallstoffen anzuwenden. Reverse-Charge-Umsätze im Zusammenhang mit Abfallstoffen (u.a. Altpapier, Altglas, Altkunststoffe etc.) und Schrott sind nun separat in der Kennziffer 032 anzugeben und nicht mehr gesammelt mit anderen Reverse-Charge-Umsätzen in die Kennziffer 057 einzutragen.
Das neue Formular ist bereits auf der Homepage des BMF abrufbar.
Verfasserin: Verena Grob
29. Oktober 2008
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