Tax Newsletter: Ungarn: Neues Umsatzsteuergesetz seit 1. Jänner 2008
Das ungarische Umsatzsteuergesetz wurde mit Wirkung ab 1. Jänner 2008 neu gefasst.
Folgende Punkte sind dabei hervorzuheben:
- Möglichkeit einer (straffreien) rückwirkenden Registrierung bis 31. März 2008
- Ausweitung der Steuerbefreiung auf den Verkauf von Immobilien
- Neuregelung des Leistungszeitpunktes insbesondere bei periodischen Abrechnungen
- Ausweitung der Möglichkeit der Errichtung einer Organschaft
- Vereinfachung im Bereich der Rechnungstellung
- Änderung der Regelung zur Vorsteuererstattung
- Ausweitung der Anwendbarkeit der Vereinfachungsregelung bei Konsignationslager
Verfasser: Gerald Dipplinger
25. Jänner 2008
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