Tax Newsletter: Neues Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Albanien
Das Abkommen zwischen Österreich und Albanien ist am 1. September 2008 in Kraft getreten und ist ab dem Jahr 2009 anzuwenden.
Das Abkommen lehnt sich inhaltlich weitgehend an das OECD-Musterabkommen. Allerdings gilt für Bauausführungen und Montageleistungen (sowie damit zusammenhängenden Überwachungstätigkeiten) eine verkürzte Frist von neun Monaten als betriebsstättenbegründend. Darüber hinaus wurde abweichend zum OECD Betriebsstättenkonzept festgelegt, dass auch Beratungsleistungen sogenannte Dienstleistungsbetriebsstätten begründen können, wobei für diese Tätigkeiten eine Frist von sechs Monaten als betriebsstättenbegründend gilt.
Weitere Kernbestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens:
- Die Quellensteuer für Dividenden aus Schachtelbeteiligungen mit 25%iger Mindestbeteiligung beträgt 5%. Für Portfoliodividenden ist ein Quellensteuersatz in Höhe von 15% anzuwenden.
- Zinseinnahmen unterliegen grundsätzlich einer Quellensteuer in Höhe von 5%.
- Abweichend vom OECD-Musterabkommen unterliegen Lizenzgebühren einem Quellensteuersatz von 5%.
- Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung wendet Österreich grundsätzlich die Methode der Steuerbefreiung unter Progressionsvorbehalt an, Albanien hingegen wendet die Anrechnungsmethode an.
Verfasserin: Gabriela Kraus
25. September 2008
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