Um nach der Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer Vermögensverschiebungen nachvollziehen zu können, wurde mit dem Schenkungsmeldegesetz, dass seit 1. August 2008 in Kraft ist, eine Meldepflicht für bestimmte Schenkungen sowie für Zuwendungen an Stiftungen eingeführt. Die für die Erfüllung der Meldepflichten erforderlichen Formulare sind nunmehr auf der Homepage des BMF verfügbar.
Das Formular „Schenk 1“ ist für die Schenkungsanzeigepflicht gemäß § 121a BAO zu verwenden.
Werden Zuwendungen an Stiftungen getätigt so ist gemäß § 3 Abs. 2 Stiftungseingangssteuergesetz eine Stiftungseingangssteuererklärung zu erstellen. Hierfür ist das Formular „Stift 1“ zu verwenden. Sofern es mehrere Zuwendende gibt, ist neben dem Formular „Stift 1“ ein weiteres Formular „Stift 1a“ als Beilage zur Stiftungseingangssteuererklärung erforderlich.
Verfasserin: Johanna Chaloupka
20. August 2008