Tax Newsletter: Lehrlingsbeschäftigung – jetzt dank neuer Förderungen attraktiver

Das Jugendbeschäftigungspaket, welches mit 28. Juni 2008 in Kraft getreten ist, sieht nicht nur eine neue, sondern eine attraktivere und flexiblere gesetzliche Regelung betreffend Förderungen von Lehrverhältnissen vor.

An Stelle der pauschalen Lehrlingsprämie in Höhe von EUR 1.000 pro Lehrling und Jahr, wird für Lehrverhältnisse die nach dem 28. Juni 2008 beginnen eine nach Lehrjahren gestaffelte Förderung, welche sich der Höhe nach an der tatsächlich ausbezahlten Lehrlingsentschädigung orientiert, ins Leben gerufen. Die neue Lehrstellenförderung soll eine Basisförderung, eine Förderung für neue, zusätzliche Lehrstellen sowie eine qualitätsbezogene Förderung umfassen. Derzeit sind die entsprechenden Richtlinien noch in Ausarbeitung, folgende Rahmenbedingungen und Vorteile sind aber grundsätzlich vorgesehen:

Die Basisförderung


Das Fördermodell ist an der Höhe der tatsächlich ausbezahlten kollektivvertraglich geregelten Lehrlingsentschädigung ausgerichtet und sieht nach Lehrjahren gestaffelte steuerfreie Beihilfensätze vor. Im ersten Lehrjahr beläuft sich die Prämie auf drei Lehrlingsentschädigungen, im zweiten Lehrjahr auf zwei Lehrlingsentschädigungen sowie im dritten und vierten Lehrjahr auf jeweils eine Lehrlingsentschädigung (bei dreieinhalb Jahren Lehrdauer gebührt eine halbe Lehrlingsentschädigung).

Blum Bonus II


Als Nachfolger der ursprünglich am 27. Juni 2008 auslaufenden Blum-Förderung, soll der Blum Bonus vorerst bis 2010 befristet sein.

Die Förderung soll es für die Schaffung von zusätzlichen Lehrplätzen
  • in neu in die Lehrlingsausbildung einsteigende Betriebe,
  • nach mindestens drei Jahren Unterbrechung wieder in die Lehrlingsausbildung einsteigende Betriebe und
  • in neu gegründeten Betrieben geben.

Qualitätsbezogene Förderungen


Gefördert werden sollen weiters Weiterbildungsmaßnahmen für Ausbildner, Zusatzausbildungen von Lehrlingen, Ausbildungsverbünde, lernschwache Jugendliche und Prämien für Lehrabschlussprüfungen mit ausgezeichnetem und gutem Erfolg.

Abgewickelt werden die Förderungen für Lehrlingsausbildung künftig nicht mehr über das Finanzamt, sondern über die Lehrlingsstelle der jeweiligen Landeskammer der gewerblichen Wirtschaft. Die Förderanträge sind bei der Lehrlingsstelle jenes Bundeslandes einzureichen, in dem das Unternehmen seinen Sitz hat.

Sobald die konkreten Förderungsrichtlinien vom Förderausschuss beschlossen und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bestätigt wurden, werden auf der Homepage der entsprechenden Landeswirtschaftskammern die einzelnen Förderarten sowie die Förderanträge abrufbar sein.

Verfasserin: Isabelle Dorda
1. August 2008

Falls Sie zu diesem Thema Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Ihren PwC Betreuer oder an die unten angegebene Kontaktadresse:

Erdbergstraße 200
1030 Wien
Tel.: + 43 1 501 88-0
E-Mail: tax.wien@at.pwc.com

Zurück zum Tax Newsletter Index