Tax Newsletter: Argentinien kündigt das Doppelbesteuerungsabkommen mit Österreich

Das österreichisch-argentinische Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahr 1979 wurde von argentinischer Seite am 30. Juni 2008 mit Wirkung ab 1. Jänner 2009 gekündigt. Den Anlass für diesen unerwarteten Schritt gab dem Vernehmen nach unter anderem die im Abkommen enthaltene Bestimmung über die doppelte Steuerfreistellung von Staatsanleihezinsen. Diese ermöglicht, dass Zinsen aus Investments österreichischer Steuerpflichtiger in argentinischen Staatsanleihen sowohl in Österreich als auch in Argentinien nicht besteuert werden.

Ab 1. Jänner 2009 wird somit im Verhältnis zu Argentinien ein vertragsloser Zustand bestehen, der die Gefahr der Doppelbesteuerung mit sich bringt. Für in Österreich ansässige Steuerpflichtige besteht jedoch durch die Verordnung zur Vermeidung der Doppelbesteuerung gemäß § 48 der Bundesabgabenordnung weiterhin ein gewisser Schutz vor einer tatsächlich eintretenden Doppelbesteuerung.

Der Abschluss eines neuen Abkommens ist noch nicht absehbar. Wir werden Sie diesbezüglich über die neuesten Entwicklungen informieren.

Verfasser: Thomas Katzmayr
14. Juli 2008

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