Tax Newsletter: Konjunkturbelebungsgesetz
Der Nationalrat hat am 28. Oktober 2008 aufgrund der aktuellen Krise an den internationalen Finanzmärkten und dem dazu führenden Einbruch der Wachstumsprognose in seiner Sitzung das Konjunkturbelebungsgesetz 2008 beschlossen. Die festgelegten Maßnahmen sollen anhand von Liquiditätshilfen und Liquiditätsbeschaffung für Unternehmen sowohl konjunkturbelebende als auch stabilisierende Effekte erzielen. Ziel ist die Milderung der Finanzkrise, die Aufrechterhaltung der Vollbeschäftigung sowie die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen, um den Wirtschaftsstandort Österreich zu stabilisieren.
Folgende Maßnahmenpakete wurden festgelegt:
- die Schaffung eines Mittelstandfonds für Wachstumsprojekte bei der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft,
- die Nutzung der KMU-Initiative der Europäischen Investitionsbank,
- die Erhöhung der Haftungsrahmen der Austria Wirtschaftsservice Gesellschaft,
- die Vergabe von Darlehen – z.B. Darlehen bei der Europäischen Investitionsbank für Forschungs- und Technologieprojekte sowie
- die Inanspruchnahme von Darlehen europäischer Fördergesellschaften für Energie- und Energieeffizienzmaßnahmen.
Verfasserin: Astrid Pollak
12. November 2008
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