Tax Newsletter: Körperschaftsteuerrichtlinien Wartungserlass 2007
Das Bundesministerium für Finanzen hat am 18. Juni 2008 den Wartungserlass zu den Körperschaftsteuerrichtlinien erlassen. Der Erlass umfasst Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2007, das Abgabensicherungsgesetz 2007 sowie der Judikatur.
Nachstehend finden Sie wesentliche Eckpunkte:
Forderungsverzicht eines Gesellschafters
Der gesellschaftsrechtlich veranlasste Verzicht eines Gesellschafters auf eine nur mehr teilweise werthaltige Forderung stellt seit 24. Mai 2007 aus Sicht der Gesellschaft einen Doppelvorgang dar. Der werthaltige Forderungsteil wird als Einlage, der nicht werthaltige Forderungsteil als steuerwirksamer Ertrag behandelt.
Inländische Einkünfte ausländischer Gruppenmitglieder
Inländische Betriebsstättenergebnisse und außerbetriebliche Einkünfte eines ausländischen Gruppenmitglieds sind im Rahmen der beschränkten Körperschaftsteuerpflicht der ausländischen Gesellschaft zu erfassen. Die inländischen Einkünfte fließen über das Gesamtergebnis des ausländischen Gruppenmitglieds in die Gruppe ein, soweit sich insgesamt ein Verlust ergibt.
Gruppenbesteuerung – Einkommenszurechnung
Liegt bei einem Gruppenmitglied keine Einkunftsquelle (z.B. aufgrund Liebhaberei) vor, kann eine Gruppenmitgliedschaft nicht bestehen. Es sind hierbei die allgemeinen Grundsätze der Liebhaberei anzuwenden.
Ausländische Gruppenmitglieder – Verlustermittlung
Im Rahmen der Umrechnung des ausländischen Ergebnisses eines Gruppenmitglieds, das in einem EU/EWR-Staat ansässig ist, auf das Ergebnis gemäß österreichischem Steuerrecht kann im Falle eines Verlustes ein Forschungsfreibetrag (unter den allgemeinen Voraussetzungen) geltend gemacht werden. Die Geltendmachung einer Forschungsprämie wurde ausgeschlossen.
Gesellschaftsanteile an ausländischen Körperschaften
Für die Anwendung der internationalen Schachtelbeteiligung wird der Kreis der in der Anlage 2 zum EStG 1988 genannten Gesellschaftsformen auf solche eingeschränkt, die nach österreichischem Recht als Körperschaften anzusehen sind. Unterliegen ausländische Personengesellschaften nach ausländischem Recht der Körperschaftsteuer oder können sie in deren Anwendung optieren, so sind sie nicht vom Anwendungsbereich der internationalen Schachtelbeteiligung erfasst.
Mantelverluste
Unberührt vom Tatbestand eines Mantelkaufs bleiben Schwebeverluste (Wartetastenverluste), die auch bei einer vollständigen Strukturänderung der Körperschaft mit ihren nächsten Gewinnen zu verrechnen sind. Siebentelbeträge aufgrund von Teilwertabschreibungen oder Veräußerungsverluste sind keine Schwebeverluste, laut Bundesministerium für Finanzen sind sie wie ein noch nicht verwerteter Verlust vom Tatbestand des Mantelkaufes mit umfasst.
Den Volltext des Wartungserlasses beziehungsweise Details zu den oben beschriebenen Eckpunkten finden Sie auf der
Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.
Verfasser: Richard Prendinger
20. August 2008
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