Tax Newsletter: Die steuerliche Behandlung von Hospitality-Tickets im Kontext mit der Fußball-EM „Euro 2008“

In einer österreichischen Steuerfachzeitung wurde die Ansicht des BMF zur steuerlichen Behandlung von Hospitality-Tickets im Kontext mit der Fußball-EM 2008 veröffentlicht. Hospitality-Tickets werden vom Veranstalter der Fußball-EM 2008 angeboten und umfassen neben dem Eintritt zum Spiel regelmäßig auch die Verpflegung während des Spiels. Zusätzlich können diese Tickets von den erwerbenden Unternehmen noch um weitere Leistungen (wie z.B. Nächtigung, Transfer zwischen Hotel und Stadion, etc.) ergänzt werden.

Nach Ansicht des BMF können Aufwendungen für Hospitality-Tickets ertragsteuerlich zur Hälfte abgesetzt werden, da diese im Zusammenhang mit einem für den Kunden besonders wichtigen Event stehen, das auch ohne Event-Marketingkonzept als eine Art betrieblich veranlasster Event iSd EStR Rz4823 einzustufen ist. Daher steht auch der Vorsteuerabzug zur Gänze zu. Auch die unentgeltliche Weitergabe der Tickets an Kunden für Marketingzwecke löst nach Ansicht des BMF keine Eigenverbrauchsbesteuerung aus. Die allgemeinen Aufzeichnungspflichten für die ertrag- und umsatzsteuerliche Abzugsfähigkeit (Teilnehmer, angestrebtes Rechtsgeschäft, etc.) sind aber weiterhin einzuhalten.

In Bezug auf die Weiterbelastung der Tickets (z.B. an Konzerngesellschaften im Ausland) geht das BMF davon aus, dass das auf die Eintrittsberechtigung zum Spiel und die übrigen Leistungen (ausgenommen die Verpflegung) entfallende Entgelt 60% und das auf die Verpflegung entfallende Entgelt 40% (davon 60% für Speisen und 40% für Getränke) beträgt. Somit unterliegen 25% des Entgelts für die Weiterleitung dem ermäßigten Steuersatz iHv 10% und die restlichen 75% dem Normalsteuersatz von 20%.

Verfasser: Nicole Ölbei
28. März 2008

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