Tax Newsletter: Herabsetzungsanträge für Vorauszahlungen 2008 bis [

]30. September 2008 möglich

Werden die aktuell vorgeschriebenen Einkommen- und Körperschaftsteuervorauszahlungen 2008 die Einkommen- bzw. Körperschaftsteuer auf das voraussichtliche steuerliche Einkommen 2008 übersteigen, kann bis 30. September 2008 beim Finanzamt ein Herabsetzungsantrag der Vorauszahlungen 2008 eingebracht werden. Dem Herabsetzungsantrag ist eine nachvollziehbare Planungs- bzw. Prognoserechnung beizulegen, dem das Finanzamt das voraussichtliche Einkommen 2008 entnehmen kann. Bei Unternehmensgruppen im Sinne des § 9 Körperschaftsteuergesetz ist der Herabsetzungsantrag vom Gruppenträger zu stellen, wobei für die Berechnung das steuerliche Einkommen aller Gruppenmitglieder einzubeziehen ist.

Verfasserin: Isabelle Dorda
29. August 2008

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