Tax Newsletter: Erbschaftssteuer-DBA zwischen Österreich und Deutschland bis 31. Juli 2008 vorübergehend weiter gültig

Am 6. November 2008 wurde in Wien das Abkommen zur vorübergehenden Weitergeltung des Erbschaftssteuer-Doppelbesteuerungsabkommens mit Deutschland bis 31. Juli 2008 unterzeichnet. Das Ratifizierungsverfahren wurde bereits eingeleitet. Anlass des neuen Abkommens war die unklare Situation in Fällen, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 aber vor dem Außerkrafttreten der Erbschaftssteuer in Österreich mit 31. Juli 2008 verstarb.

Das ursprüngliche Abkommen wurde von Deutschland mit Ablauf des 31. Dezember 2007 gekündigt. Damit reagierte die Bundesrepublik Deutschland auf die angekündigte Abschaffung der Erbschaftssteuer in Österreich. Durch die Vereinbarung zur vorübergehenden Weitergeltung des DBA-Erbschaftssteuer mit Deutschland bis zum Auslaufen der Erbschaftssteuer am 31. Juli 2008 in Österreich wird die völkerrechtliche Grundlage geschaffen, die Doppelbesteuerung für Todesfälle zwischen dem 1. Jänner und 31. Juli 2008 zu vermeiden.

Wie bereits in Österreich hat nun auch das deutsche Bundesverfassungsgericht die Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes durch das bestehende deutsche Erbschaftssteuerrecht festgestellt. Der Gesetzgeber in Deutschland ist nun aufgefordert bis zum 31. Dezember 2008 eine Neuregelung zu treffen.

Verfasser: Christian Dungl
28. November 2008

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