Die Bundesrepublik Deutschland hat aus Anlass des Auslaufens der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer mit 31. Juli 2008 und des damit zusammenhängenden Entstehens von unerwünschten Steuerlücken das bestehende Erbschaftssteuer- Doppelbesteuerungsabkommen mit Wirkung zum 31. Dezember 2007 aufgekündigt.
Dies führte zur Problematik der Doppelbesteuerung im Bereich der Erbschaftssteuer bei Erbfällen, in denen der Erblasser nach dem 31. Dezember 2007 und vor dem 1. August 2008 verstorben ist. Durch das neue befristete Abkommen soll die nun anfallende Doppelbesteuerung im Bereich der Erbschaftssteuer bei Erbfällen im Verhältnis mit Deutschland vermieden werden.
Im Rahmen des neuen Abkommens werden die Bestimmungen des gekündigten österreichisch-deutschen Doppelbesteuerungs-Erbschaftsteuerabkommens für Erbfälle bis einschließlich 31. Juli 2008 weitergeführt.
Verfasser: Richard Prendinger
14. Juli 2008
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