Tax Newsletter: Aus für Lehrlingsprämie - neue Förderungen geplant
Vor kurzem hat der Ministerrat im Zuge des „Jugendbeschäftigungspakets“ den Entwurf einer Neuregelung über die Förderung der betrieblichen Lehrausbildung verabschiedet. Im Falle der Umsetzung bedeutet dies das „Aus“ für die bisherige Lehrlingsausbildungsprämie. Im Folgenden haben wir für Sie die wesentlichen Eckpunkte des neuen Ausbildungsförderungssystems zusammengefasst.
Dabei soll die Lehrlingsförderung zukünftig nicht mehr über steuerfreie Prämien bzw. als Beihilfen des AMS geführt, sondern über die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern abgewickelt werden. Aufgrund der aktuellen Rechtslage konnte bisher für jedes aufrechte Lehrverhältnis pro Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) eine einheitliche Lehrlingsausbildungsprämie in Höhe von EUR 1.000 geltend gemacht werden. Im Zuge der Neuregelung wird eine differenziertere Basisförderung eingeführt, wobei sich das neue Förderungsmodell nach der kollektivvertraglich vereinbarten Lehrlingsentschädigung bemisst.
Dabei sollen die folgenden nach Lehrjahren gestaffelten Beihilfensätze zur Anwendung kommen:
- im 1. Lehrjahr: drei Lehrlingsentschädigungen
- im 2. Lehrjahr: zwei Lehrlingsentschädigungen
- im 3. und 4. vollen Lehrjahr: eine Lehrlingsentschädigung
Im Gegensatz zur bisherigen Lehrlingsausbildungsprämie wird Voraussetzung der Förderung, dass der Lehrvertrag über das gesamte Ausbildungsjahr aufrecht war bzw. durch Zeitablauf geendet hat. Die Gewährung der Beihilfe soll wie bisher im Nachhinein erfolgen.
Gemäß der Regierungsvorlage wird die Neuregelung für Lehrverhältnisse anzuwenden sein, die ab dem 28. Juni 2008 beginnen. Für Lehrverhältnisse, die vor diesem Stichtag eingegangen werden, kann ausschließlich die bisherige Lehrlingsausbildungsprämie bis längstens 2012 geltend gemacht werden.
Weiters ist beabsichtigt, durch zusätzliche betriebliche Förderungen etwa die erstmalige Ausbildung von Lehrlingen zu forcieren, einen Erfolgsbonus für besonders erfolgreich abgelegte Lehrabschlussprüfungen einzuführen sowie Anreize für Zusatzausbildungen von Lehrlingen zu schaffen.
Die endgültige Gesetzwerdung bleibt abzuwarten. Wir werden Sie über aktuelle Neuerungen zu diesem Thema informieren.
Verfasser: Christian Gatterer
8. Mai 2008
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