Für Steuernachforderungen und -gutschriften an Einkommen- und Körperschaftsteuer das Kalenderjahr 2007 betreffend beginnen ab 1. Oktober 2008 Anspruchszinsen zu laufen. Der aktuelle Zinssatz, welcher immer 2% über dem Basiszinssatz liegt, beträgt 5,7%. Sofern der errechnete Zinsbetrag EUR 50 nicht übersteigt, erfolgt keine Festsetzung.
Um Anspruchszinsen für Nachzahlungen zu vermeiden ist eine Anzahlung in Höhe der voraussichtlichen Nachzahlung an Einkommen- und Körperschaftsteuer bis zum 30. September 2008 zu entrichten. Zu beachten ist allerdings, dass Anzahlungen zu keiner Festsetzung von Gutschriftzinsen führen können und somit eine übermäßig hohe Anzahlung nicht zielführend ist.
Verfasserin: Isabelle Dorda
29. August 2008
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