Hinsichtlich der Besteuerung von Überstunden hat der Nationalrat am 24. September 2008 den Beschluss zu einer erweiterten Steuerfreistellung gefasst. Bisher waren Zuschläge für die ersten fünf Überstunden im Monat im Ausmaß von höchstens 50% des Grundlohns, insgesamt jedoch nur höchstens € 43,-- monatlich, steuerfrei.
Ab 1. Jänner 2009 gilt die Neufassung des § 68 Abs. 2 EStG, wonach die 50%igen Zuschläge für zehn Stunden, maximal in Höhe von bis zu € 86,--, im Monat steuerfrei ausbezahlt werden dürfen.
Verfasserin: Stefanie Grossbauer
13. Oktober 2008
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