Tax Newsletter: Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens Österreich-Polen ab 1. Jänner 2009

Am 10. Oktober 2008 (kundgemacht im BGBl III 2008/161) trat ein Abänderungsprotokoll für das Doppelbesteuerungsabkommen Österreich-Polen bezüglich des Methodenwechsels in Kraft.

Für in Polen ansässige Personen war bisher generell die Anrechnungsmethode anzuwenden. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung im Verhältnis zu Österreich wird diese künftig durch die Befreiungsmethode (unter Progressionsvorbehalt) ersetzt. Bei Einkünften nach Art. 10 bis Art. 13 DBA Österreich-Polen (Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und Gewinne aus der Veräußerung von Vermögen) kommt weiterhin die Anrechnungsmethode zur Anwendung.

Die Änderung tritt mit 1. Jänner 2009 in Kraft.

Für in Österreich ansässige Personen ist weiterhin die Befreiungsmethode (unter Progressionsvorbehalt) vorgesehen.

Verfasserin: Iliyana Ohova
11. Dezember 2008

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