Auf Grund einer kürzlich ergangenen Entscheidung des VfGH ist die Schlechterstellung jener Arbeitnehmer, die in einer angemieteten Dienstwohnung untergebracht sind gegenüber jenen Arbeitnehmern, die in einer im Eigentum des Dienstgeber stehenden Dienstwohnung untergebracht sind, gesetzeswidrig. Die diesen Sachverhalt regelnde Verordnung wurde mit Wirkung 31. Dezember 2008 aufgehoben.
Das BMF muss nun bis Jahresende eine neue Sachbezugsverordnung ausarbeiten.
Nach einer Presseaussendung des BMF sollen die neuen Quadratmeterpreise nach der Region differenziert und an die tatsächlichen Mietpreise angenähert werden. Wie hoch die Änderungen ausfallen werden, steht derzeit noch nicht fest.
Wenn der Dienstgeber die Dienstwohnung anmietet, tritt keine Änderung der Berechnung ein.
Verfasserin: Waltraud Niederleithner
29. Oktober 2008
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