Der Wartungserlass 2006/2007 zu den Umgründungssteuerrichtlinien 2002 (UmgrStR 2002) wurde durch das Finanzministerium veröffentlicht.
Die Richtlinien begründen keinen über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Rechtsanspruch des Steuerpflichtigen. Dennoch bilden die Umgründungssteuerrichtlinien eine Art Leitfaden für den Steuerpflichtigen über die derzeit herrschende Ansicht der Finanzverwaltung sowohl zu grundlegenden Sachverhalten als auch zu ausgewählten Spezialfragen des Umgründungssteuerrechts und schaffen somit eine gewisse Rechtssicherheit für den Steuerpflichtigen. Der Umgründungssteuerwartungserlass 2006/2007 bringt schwerpunktmäßig die folgenden inhaltlichen Änderungen mit sich:
Auf dem Gebiet der grenzüberschreitenden Umgründungen im EU- bzw. EWR-Raum wird das sogenannte „Nichtfestsetzungskonzept“ eingearbeitet. Dies hat zur Folge, dass die durch eine Umgründung entstandene Steuerschuld nunmehr bis zur tatsächlichen Realisierung der stillen Reserven (Veräußerung, Liquidation, sonstiges Ausscheiden aus der Gesellschaft) aufgeschoben werden kann, d.h. die Besteuerung wird zeitlich nach hinten verlagert. Dies betrifft jene Fälle in denen Vermögen im Zuge von Umgründungen Österreich verlässt. Des Weiteren stellen die UmgrStR auch den Fall der umgründungsbedingten Verlagerung von Vermögen nach Österreich dar. Weiters erfolgt eine Berücksichtigung der Europäischen Gesellschaft (Societas Europaea, SE).
Bei der Einbringung, dem Zusammenschluss und der Realteilung werden die gesetzlichen Neuerungen durch das Abgabenänderungsgesetz 2005 im Bereich der Anwendungsvoraussetzungen dargestellt. Vor allem bei der Einbringung treten dabei, z.B. durch das nunmehrige Erfordernis einer Einbringungsbilanz, Neuerungen auf.
Weiters werden auch die gesetzlichen Änderungen im Zusammenhang mit rückwirkenden Korrekturen des zu übertragenden Vermögens in die Richtlinien eingearbeitet. Die Neuerungen im Bereich der „vorbehaltenen Entnahme“ und der damit verbundenen Ausschüttungsfiktion sowie der „Zurückbehaltungs- und Verschiebetechnik“ von Vermögen im Zuge der Umgründung werden umfassend dargestellt.
Der Wartungserlass 2006/2007 nimmt die im Jahr 2005 neu geschaffene Besteuerung von Unternehmensgruppen in die Umgründungsteuerrichtlinien auf. In den jeweiligen Umgründungsartikeln wird dabei auf die Umgründung von Unternehmensgruppen im Einzelnen eingegangen. Die allgemeinen Grundsätze finden sich im Artikel I des UmgrStG bei der Verschmelzung. Darüber hinaus erfolgt die Anpassung an das seit 1. Jänner 2007 in Kraft stehende UGB (Unternehmensgesetzbuch). Die eingearbeiteten Änderungen durch das neue Gesellschafterausschlussgesetz („Squeeze-out“ von Minderheitsgesellschaftern) betrifft in erster Linie die Umwandlung nach Artikel II UmgrStG.
Soweit es sich im Wartungserlass nicht um Erläuterungen zu Gesetzesnovellen handelt, so ist er auf Umgründungsvorgänge mit Vertragstag nach dem 31. August 2007 anzuwenden.
Verfasser: Christian Gatterer
17. September 2007
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