Tax Newsletter: VfGH leitet Gesetzesprüfungsverfahren zur Schenkungssteuer ein

Der Verfassungsgerichtshof hat aufgrund von Beratungen über eine Beschwerde gegen einen Schenkungssteuerbescheid ein Gesetzesprüfungsverfahren zur Schenkungssteuer eingeleitet.

Im Prüfungsbeschluss wird ausgeführt, dass für die Schenkungssteuer die gleichen Bedenken wie für die Erbschaftssteuer bestehen. Sowohl die Bemessung der Erbschaftssteuer als auch die Bemessung der Schenkungssteuer für Grundbesitz richtet sich nach dem historischen dreifachen Einheitswert und stellt somit keine realistische Wertentwicklung des Grundbesitzes als Basis der Steuer dar. Die Verwendung des dreifachen Einheitswertes als Bemessungsgrundlage für die Schenkungssteuer dürfte also gleichheitswidrig sein.

Die Bundesregierung wird im nunmehr durchzuführenden Gesetzesprüfungsverfahren aufgefordert werden, eine Stellungnahme zu den im Prüfungsbeschluss geäußerten Bedenken abzugeben. Der Verfassungsgerichtshof plant, die Beratungen über dieses Gesetzesprüfungsverfahren nach Abschluss des Vorverfahrens im Juni 2007 zu beginnen.


Verfasserin: Barbara Kramarsch

3. April 2007

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