Österreichische Unternehmer, die ihre Kraftfahrzeuge im Ausland leasen und dort zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, müssen in Österreich Umsatzsteuer auf die Leasingraten abführen (Eigenverbrauch).
Bereits im Jahr 2003 entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH 11.9.2003, C 155/01, „Cookies World“), dass die Besteuerung in Österreich gemeinschaftswidrig ist. Der österreichische Gesetzgeber verlängerte die zunächst bis 31. Dezember 2005 befristete Besteuerung dennoch bis 31. Dezember 2007. Nähere Informationen finden Sie in unserem Tax Newsletter vom 14. März 2005 unter dem Link:
http://www.pwc.com/extweb/pwcpublications.nsf/docid/3F7F323E8FC0BCEE802571320056F9DB
Die Kommission ist der Auffassung, dass die Besteuerung in Österreich gemeinschaftswidrig ist, und hat daher eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Österreich gerichtet. Sollte Österreich nicht innerhalb von zwei Monaten nach Eingang dieser Stellungnahme ihre Rechtsvorschrift entsprechend anpassen, könnte die Kommission den EuGH anrufen.
Das Thema der Eigenverbrauchsbesteuerung bleibt also heiß. Betroffene Unternehmer können schon jetzt überlegen, die Besteuerung nicht mehr vorzunehmen oder Schritte einzuleiten, um bereits entrichtete Umsatzsteuer zurückzufordern.
Die Reaktion des Bundesministeriums für Finanzen ist abzuwarten.
Verfasserin: Marta-K. Chalupa
9. Februar 2007
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